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   BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03   

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BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03 (https://dejure.org/2003,15973)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2003 - 1 WB 28.03 (https://dejure.org/2003,15973)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 1 WB 28.03 (https://dejure.org/2003,15973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    SG §§ 3, 27 Abs. 1; WDO § 22 Abs. 3; SLV §§ 3, 15, 20, 44; ZDv 20/7 Nr. 136
    Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Beurteilungsspielraum; Disziplinarbußen; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; förderliche Maßnahme.

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung; Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn; Zulassung eines Fachunteroffiziers zu einer Laufbahn der Feldwebel; Beurteilungsspielraum der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZWehrR 2005, 119
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99

    Recht auf Laufbahnwechsel eines Soldaten bei geändertem Berufswunsch -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
    Die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) über die Zulassung eines Fachunteroffiziers zu einer Laufbahn der Feldwebel gemäß § 27 Abs. 1 SG sowie § 3 Abs. 3 i. V. m. §§ 15, 20 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1111) betrifft keine statusrechtliche Angelegenheit; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (ebenso ständige Rechtsprechung des Senats zum Laufbahnwechsel der Offiziere bzw. Offizieranwärter: Beschlüsse vom 16. März 1977 BVerwG 1 WB 137.76 und vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer be-stimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99, vom 27. Januar 2000 BVerwG 1 WB 67.99 m. w. N., vom 19. Dezember 2001 BVerwG 1 WB 59.01 und vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 5.03).

    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juni 1980 BVerwG 1 WB 79.79, vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99 und vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 5.03).

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer be-stimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99, vom 27. Januar 2000 BVerwG 1 WB 67.99 m. w. N., vom 19. Dezember 2001 BVerwG 1 WB 59.01 und vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 5.03).

    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juni 1980 BVerwG 1 WB 79.79, vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99 und vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 5.03).

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 38.95

    Beurteilung eines Soldaten - Zurückstellung von einer Beförderung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
    Der Begriff der Eignung umfasst hierbei nicht nur die geistigen und körperlichen, sondern auch die charakterlichen Voraussetzungen, die in der angestrebten oder für ihn vorgesehenen Verwendung erforderlich sind (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 BVerwG 1 WB 128.85, vom 9. März 1993 BVerwG 1 WB 86.92 und vom 21. November 1995 BVerwG 1 WB 38.95).

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. Beschlüsse vom 21. November 1995 BVerwG 1 WB 38.95 und vom 14. September 1999 BVerwG 1 WB 40, 41 und 42.99), in ihre Bewertung einbeziehen und hieraus charakterliche Schwächen des Antragstellers ableiten.

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juni 1980 BVerwG 1 WB 79.79, vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99 und vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 5.03).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85

    Nichteignung eines Offiziersanwärters - Verurteilung eines Offiziersbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
    Der Begriff der Eignung umfasst hierbei nicht nur die geistigen und körperlichen, sondern auch die charakterlichen Voraussetzungen, die in der angestrebten oder für ihn vorgesehenen Verwendung erforderlich sind (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 BVerwG 1 WB 128.85, vom 9. März 1993 BVerwG 1 WB 86.92 und vom 21. November 1995 BVerwG 1 WB 38.95).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01

    Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer be-stimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99, vom 27. Januar 2000 BVerwG 1 WB 67.99 m. w. N., vom 19. Dezember 2001 BVerwG 1 WB 59.01 und vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 5.03).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 67.99

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung aus

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer be-stimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99, vom 27. Januar 2000 BVerwG 1 WB 67.99 m. w. N., vom 19. Dezember 2001 BVerwG 1 WB 59.01 und vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 5.03).
  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
    Die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) über die Zulassung eines Fachunteroffiziers zu einer Laufbahn der Feldwebel gemäß § 27 Abs. 1 SG sowie § 3 Abs. 3 i. V. m. §§ 15, 20 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1111) betrifft keine statusrechtliche Angelegenheit; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (ebenso ständige Rechtsprechung des Senats zum Laufbahnwechsel der Offiziere bzw. Offizieranwärter: Beschlüsse vom 16. März 1977 BVerwG 1 WB 137.76 und vom 22. Juli 1999 BVerwG 1 WB 12.99).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 86.92

    Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offiziersanwärters in die Laufbahn der

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03
    Der Begriff der Eignung umfasst hierbei nicht nur die geistigen und körperlichen, sondern auch die charakterlichen Voraussetzungen, die in der angestrebten oder für ihn vorgesehenen Verwendung erforderlich sind (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 BVerwG 1 WB 128.85, vom 9. März 1993 BVerwG 1 WB 86.92 und vom 21. November 1995 BVerwG 1 WB 38.95).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 37.05

    Laufbahn, Feldwebel, Zulassung, Eignung, ziviler Berufsabschluss.

    Die Entscheidung über die Zulassung eines Fachunteroffiziers zu einer Laufbahn der Fw gemäß § 27 Abs. 1 und 3 SG i.V.m. § 3 Abs. 3, §§ 15, 20 SLV betrifft keine statusrechtliche, sondern eine truppendienstliche Angelegenheit, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (stRspr.: Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2005, 119 und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 - jeweils m.w.N.).

    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - a.a.O. und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 - jeweils m.w.N.).

    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher nur prüfen, ob die zuständige Stelle die Antragstellerin oder den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in ihren oder seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob die zuständige Stelle dabei die gesetzlichen Grenzen des ihr insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - a.a.O. m.w.N.).

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu einer Eignungsbeurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. zuletzt Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16

    Laufbahneignung; Sperrfrist

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer bestimmten Laufbahn oder über den Wechsel einer Laufbahn (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 - 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 11. Dezember 2003 - 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2).

    Der Begriff der Eignung umfasst hierbei nicht nur die geistigen und körperlichen, sondern auch die charakterlichen Voraussetzungen, die in der angestrebten oder für den Soldaten vorgesehenen Verwendung erforderlich sind (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 1995 - 1 WB 38.95 - Buchholz 236.1 § 55 SG Nr. 15 und vom 11. Dezember 2003 - 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2).

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung der Eignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. September 1999 - 1 WB 40, 41 und 42.99 - BVerwGE 111, 22 f. und vom 11. Dezember 2003 - 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2).

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    a) Die Entscheidung der Stammdienststelle der Bundeswehr bzw. des Bundesministers der Verteidigung über die Zulassung eines Fachunteroffiziers zu einer Laufbahn der Feldwebel gemäß § 27 Abs. 1 SG i.V.m. § 3 und §§ 15, 20 SLV betrifft keine statusrechtliche Angelegenheit; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 2 = NZWehrr 2005, 119 und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07

    Öffentlicher Dienst: Zulassung zur Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22. September 1988 - 2 C 35.86-, BVerwGE 80, 224, 225 f. m. w. N.; Beschl. v. 11. Februar 1983 - 2 B 103/81 -, NJW 1983, 1922 f., und Beschl. vom gleichen Tag - 2 B 200/82 -, zitiert aus juris; vgl. auch Beschl. v. 7. November 2006 - 2 B 46.06 -, zitiert aus juris, Rn. 9; Beschl. v. 11. Dezember 2003 - 1 WB 28.03 -, zitiert aus juris, Rn. 9; ebenso etwa VGH Kassel, Beschl. v. 20. August 1996, a. a. O., und Urt. v. 1. Dezember 1993 - 1 UE 691/91 -, zitiert aus juris, Rn. 32 m.w.N.; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Stand: Juni 2007, § 25 Rn. 8 f.), der der Senat folgt, steuert der Dienstherr den Zugang zu einem Aufstiegsverfahren nach seinem Eignungsurteil und seinem personalpolitischen Ermessen.
  • BVerwG, 20.07.2005 - 1 WDS-VR 1.05
    Die Gerichte müssen sich deshalb auf die Prüfung beschränken, ob der zuständige Vorgesetzte den anzuwendenden Begriff der Eignung oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder Verfahrensvorschriften nicht eingehalten hat (stRspr.: vgl. Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - ZBR 2004, 146 [LS]> m.w.N.).
  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00389

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Soweit der Dienstherr hierfür entsprechende Möglichkeiten schafft, steuert er bereits den Zugang zur Ausbildungsqualifizierung nach seinem Eignungsurteil und seinem personalpolitischen Ermessen (vgl. BVerwG, U. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86; B. v. 11.2.1983 - 2 B 103/81; B. v. 7.11.2006 - 2 B 46.06; B. v. 11.12.2003 - 1 WB 28.03; VGH Kassel, B. v. 20.8.1996 - 1 TG 3026/96; U. v. 1.12.1993 - 1 UE 691/91).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03

    Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit - Voraussetzungen einer

    Die Entscheidung des BMVg über die Zulassung eines Fachunteroffiziers zu einer Laufbahn der Feldwebel gemäß § 27 Abs. 1 SG i.V.m. § 3 Abs. 3, §§ 15, 20 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) betrifft keine statusrechtliche Angelegenheit; sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 28.03 - m.w.N.).
  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00374

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Soweit der Dienstherr hierfür entsprechende Möglichkeiten schafft, steuert er bereits den Zugang zur Ausbildungsqualifizierung nach seinem Eignungsurteil und seinem personalpolitischen Ermessen (vgl. BVerwG, U. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86; B. v. 11.2.1983 - 2 B 103/81; B. v. 7.11.2006 - 2 B 46.06; B. v. 11.12.2003 - 1 WB 28.03; VGH Kassel, B. v. 20.8.1996 - 1 TG 3026/96; U. v. 1.12.1993 - 1 UE 691/91).
  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00417

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Soweit der Dienstherr hierfür entsprechende Möglichkeiten schafft, steuert er bereits den Zugang zur Ausbildungsqualifizierung nach seinem Eignungsurteil und seinem personalpolitischen Ermessen (vgl. BVerwG, U. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86; B. v. 11.2.1983 - 2 B 103/81; B. v. 7.11.2006 - 2 B 46.06; B. v. 11.12.2003 - 1 WB 28.03; VGH Kassel, B. v. 20.8.1996 - 1 TG 3026/96; U. v. 1.12.1993 - 1 UE 691/91).
  • VG Ansbach, 13.03.2015 - AN 1 E 15.00387

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Soweit der Dienstherr hierfür entsprechende Möglichkeiten schafft, steuert er bereits den Zugang zur Ausbildungsqualifizierung nach seinem Eignungsurteil und seinem personalpolitischen Ermessen (vgl. BVerwG, U. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86; B. v. 11.2.1983 - 2 B 103/81; B. v. 7.11.2006 - 2 B 46.06; B. v. 11.12.2003 - 1 WB 28.03; VGH Kassel, B. v. 20.8.1996 - 1 TG 3026/96; U. v. 1.12.1993 - 1 UE 691/91).
  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00373

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

  • VG Ansbach, 26.09.2012 - AN 1 E 12.01466

    Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für die dritte

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