Weitere Entscheidungen unten: BGH, 20.07.2010 | BGH, 17.08.2010 | BGH, 20.07.2010

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,882
BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09 (https://dejure.org/2010,882)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2010 - 5 StR 555/09 (https://dejure.org/2010,882)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 5 StR 555/09 (https://dejure.org/2010,882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 76 Abs. 2 GVG; § 338 Nr. 1 StPO; § 339 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 2 GG; Art. 5 EMRK
    Gesetzlicher Richter (Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; Umfang der Sache: Zahl der Hauptverhandlungstage; im Zweifel für die Dreierbesetzung); Rechtsbeugung (Verletzung von Verfahrensvorschriften); Mittäterschaft (Begriff und Strafzumessung)

  • lexetius.com

    GVG § 76 Abs. 2 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 S 1 GVG, § 339 StGB, § 338 Nr 1 StPO
    Strafverfahren: Erforderlichkeit der Mitwirkung eines dritten Berufsrichters

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Mitwirkung eines dritten Berufsrichters in einem wegen komplexer Rechtsbeugungsvorwürfe umfangreichen und schwierigen Strafverfahren; Maßgebliche Kriterien für die Bewertung des Umfangs einer Sache i.R.d. Erfordernisses eines dritten Berufsrichters in ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Erforderlichkeit der Mitwirkung eines dritten Berufsrichters

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Erforderlichkeit der Mitwirkung eines dritten Berufsrichters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Mitwirkung eines dritten Berufsrichters in einem wegen komplexer Rechtsbeugungsvorwürfe umfangreichen und schwierigen Strafverfahren; Maßgebliche Kriterien für die Bewertung des Umfangs einer Sache i.R.d. Erfordernisses eines dritten Berufsrichters in ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Erforderlichkeit der Mitwirkung eines dritten Berufsrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung aufgehoben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Verurteilung eines Richters und eines Oberstaatsanwaltes wegen Rechtsbeugung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Richter und Staatsanwalt aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zu wenig Richter: Verurteilungen wegen Rechtsbeugung aufgehoben

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Verurteilung eines Richters und eines Oberstaatsanwaltes wegen Rechtsbeugung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3045
  • NStZ 2011, 52
  • NStZ-RR 2013, 65
  • NStZ-RR 2013, 98
  • StV 2011, 463
  • StraFo 2010, 466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
    Jedoch ist dem Tatgericht bei der Auslegung der gesetzlichen Merkmale ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet, der die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen hat (BGHSt 44, 328, 334; BGH NStZ 2004, 56; StV 2004, 250, 251; Kissel/Mayer, GVG 6. Aufl. § 76 Rdn. 4).

    Bleibt im Einzelfall zweifelhaft, welche Gerichtsbesetzung für die sachgerechte Verfahrensbehandlung geboten ist, gebührt der Dreierbesetzung wegen ihrer gegenüber der reduzierten Besetzung strukturellen Überlegenheit, die sich bereits vor der 1993 erfolgten Einführung des § 76 Abs. 2 GVG bewährt hatte, der Vorrang (vgl. BGHSt 44, 328, 334; BGH JR 2004, 170).

    Unter solchen Voraussetzungen ist die Anordnung reduzierter Besetzung objektiv willkürlich (vgl. BGHSt 44, 328, 333 ff.; BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3; BGH NStZ 2004, 56; Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16; Diemer in KK 6. Aufl. § 76 GVG Rdn. 3; Kissel/Mayer aaO § 76 Rdn. 5; Schlothauer StV 1993, 147, 150).

    Diese Gesichtspunkte wurden hier auch nicht etwa entkräftet durch eine einfach gelagerte Beweisaufnahme (vgl. BGHSt 44, 328, 335 f.; BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3; BGH JR 2004, 170, 171).

    Die Strafkammer hätte auf den Einwand hin die Besetzungsentscheidung aufheben müssen (BGH JR 2004, 170, 171).

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
    Jedoch ist dem Tatgericht bei der Auslegung der gesetzlichen Merkmale ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet, der die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen hat (BGHSt 44, 328, 334; BGH NStZ 2004, 56; StV 2004, 250, 251; Kissel/Mayer, GVG 6. Aufl. § 76 Rdn. 4).

    Bleibt im Einzelfall zweifelhaft, welche Gerichtsbesetzung für die sachgerechte Verfahrensbehandlung geboten ist, gebührt der Dreierbesetzung wegen ihrer gegenüber der reduzierten Besetzung strukturellen Überlegenheit, die sich bereits vor der 1993 erfolgten Einführung des § 76 Abs. 2 GVG bewährt hatte, der Vorrang (vgl. BGHSt 44, 328, 334; BGH JR 2004, 170).

    Unter solchen Voraussetzungen ist die Anordnung reduzierter Besetzung objektiv willkürlich (vgl. BGHSt 44, 328, 333 ff.; BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3; BGH NStZ 2004, 56; Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16; Diemer in KK 6. Aufl. § 76 GVG Rdn. 3; Kissel/Mayer aaO § 76 Rdn. 5; Schlothauer StV 1993, 147, 150).

    Diese Gesichtspunkte wurden hier auch nicht etwa entkräftet durch eine einfach gelagerte Beweisaufnahme (vgl. BGHSt 44, 328, 335 f.; BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3; BGH JR 2004, 170, 171).

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
    Maßgebend für die Bewertung des Umfangs der Sache sind etwa die Zahl der Angeklagten, Verteidiger und erforderlichen Dolmetscher, die Anzahl der angeklagten Taten, der Zeugen sowie anderer Beweismittel, namentlich die Notwendigkeit von Sachverständigengutachten, der Umfang der Akten sowie die voraussichtliche Dauer der Hauptverhandlung (BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3).

    Unter solchen Voraussetzungen ist die Anordnung reduzierter Besetzung objektiv willkürlich (vgl. BGHSt 44, 328, 333 ff.; BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3; BGH NStZ 2004, 56; Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16; Diemer in KK 6. Aufl. § 76 GVG Rdn. 3; Kissel/Mayer aaO § 76 Rdn. 5; Schlothauer StV 1993, 147, 150).

    Diese Gesichtspunkte wurden hier auch nicht etwa entkräftet durch eine einfach gelagerte Beweisaufnahme (vgl. BGHSt 44, 328, 335 f.; BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 3; BGH JR 2004, 170, 171).

  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
    Die Strafkammer geht zu Recht davon aus, dass Rechtsbeugung auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden kann (vgl. BGHSt 42, 343, 344; 47, 105, 109; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; jeweils m.w.N.).

    Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).

  • BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00

    Tatbestand der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften (Konkrete

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
    Die Strafkammer geht zu Recht davon aus, dass Rechtsbeugung auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden kann (vgl. BGHSt 42, 343, 344; 47, 105, 109; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; jeweils m.w.N.).

    Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
    Die Strafkammer geht zu Recht davon aus, dass Rechtsbeugung auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden kann (vgl. BGHSt 42, 343, 344; 47, 105, 109; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; jeweils m.w.N.).

    Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
    Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).

    Für die Erfüllung des ungeschriebenen tatbestandlichen Regulativs der konkreten Gefahr einer sachfremden Entscheidung (vgl. BGHSt 32, 357, 364) kann es sprechen, wenn ein Richter eine Entscheidung zum Nachteil einer Partei unter bewusster Begehung eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers trifft.

  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
    Über den im Einzelfall nach § 125 StPO konkret zuständigen Richter haben die Bestimmungen der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 19, 52, 59 f.; 20, 336, 344; 25, 336, 346).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
    Als Mittäter handelt, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung des anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des einen Tatanteils erscheint (BGHSt 40, 299, 301; Fischer, StGB 57. Aufl. § 25 Rdn. 12 ff.).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
    Über den im Einzelfall nach § 125 StPO konkret zuständigen Richter haben die Bestimmungen der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 19, 52, 59 f.; 20, 336, 344; 25, 336, 346).
  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09

    Rechtsbeugung (Erfordernis des elementaren Rechtsbruchs; Beachtung der

  • BGH, 16.12.2003 - 3 StR 438/03

    Besetzung des Gerichts (zwei oder drei Berufsrichter); Umfang und Schwierigkeit

  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08

    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von

  • BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09

    Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86

    Rechtsbeugung - Amtsträger

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    § 339 StGB erfasst deshalb nur Rechtsbrüche, bei denen sich der Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 9. Mai 1994 - 5 StR 354/93, BGHSt 40, 169, 178; vom 6. Oktober 1994 - 4 StR 23/94, BGHSt 40, 272, 283; vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 345; vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14, NStZ 2015, 651, 652; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09, StV 2011, 463, 466).

    cc) Eine Rechtsbeugung kann grundsätzlich auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensrecht begangen werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1987 - 3 StR 112/87, NStZ 1988, 218; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383; Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 344 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, NStZ 2010, 92; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09, StV 2011, 463, 466).

  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Dieser Willkürmaßstab ist - wie in anderen Fallgestaltungen auch, in denen zu überprüfen ist, ob die Grenzen eines Beurteilungsspielraums gewahrt sind (s. etwa BGH, Urteile vom 16. Februar 1995 - 4 StR 729/94, BGHSt 41, 30, 34 (zu § 100a StPO); vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09, BGHR GVG § 76 Abs. 2 GVG Beurteilungsspielraum 4 Rn. 20 (jeweils zu § 76 Abs. 2 GVG)) - objektiv zu bestimmen.
  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

    Der Senat hat diese Erkenntnis durch Beschluss vom 7. Juli 2010 (5 StR 555/09, StV 2011, 463) aufgehoben.

    Erforderlich ist jedoch insoweit, dass durch die Verfahrensverletzung die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung zum Vor- oder Nachteil einer Partei begründet wurde, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGH, Urteile vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, und vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09 - in dieser Sache -, StV 2011, 463).

    Vor diesem Hintergrund ließ sich eine Zuständigkeit des Angeklagten M. für die R. und Ad. betreffenden Haftentscheidungen unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt begründen (vgl. hierzu die in dieser Sache ergangene Senatsentscheidung vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09, StV 2011, 463).

  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    § 339 StGB erfasst deshalb nur Rechtsbrüche, bei denen sich der Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 274/16, BGHSt 62, 312; Urteile vom 9. Mai 1994 - 5 StR 354/93, BGHSt 40, 169, 178; vom 6. Oktober 1994 - 4 StR 23/94, BGHSt 40, 272, 283; vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 345; vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09).
  • BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung

    Dieses Urteil hat der Senat durch Beschluss vom 7. Juli 2010 (5 StR 555/09) auf die Revisionen der Verurteilten aufgrund jeweils durchgreifender Verfahrensrügen mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 13.05.2015 - 3 StR 498/14

    Rechtsbeugung (Sperrwirkung; nachträgliches Abändern der Ratenhöhe bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst § 339 StGB deshalb nur den Rechtsbruch als elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege, bei dem sich der Amtsträger bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (vgl. nur BGH, Urteile vom 9. Mai 1994 - 5 StR 354/93, BGHSt 40, 169, 178; vom 6. Oktober 1994 - 4 StR 23/94, BGHSt 40, 272, 283; vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, NStZ-RR 2001, 243, 244; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09, wistra 2011, 32, 35).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13

    Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung;

    Dies gilt auch bei der Rechtsbeugung durch Beugung des Verfahrensrechts (st. Rspr., u.a. BGH, Urteil vom 27. Mai 1987 - 3 StR 112/87, NStZ 1988, 218; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383 mwN; Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 346, 351; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109 mwN; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, NStZ 2010, 92; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09 Rn. 29, StV 2011, 463, 466).
  • OLG Oldenburg, 03.12.2015 - 1 Ws 513/15

    Rechtsbeugung: Zur Strafbarkeit eines Staatsanwalts bei unzureichenden

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst § 339 StGB deshalb nur den Rechtsbruch als elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege, bei dem sich der Amtsträger bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (vgl. nur BGH, Beschluss v. 07.07.2010, 5 StR 555/09, NStZ 2011, 52; Urteil v. 18.07.2013, 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655, m.w.N.).
  • LG Potsdam, 13.06.2016 - 22 KLs 14/13

    Wegen Rechtsbeugung angeklagt: Freispruch für Eisenhüttenstädter Amtsrichter

    Auf die dagegen von den Angeklagten eingelegten Revisionen hob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 7. Juli 2010 (Az.: 5 StR 555/09; StV 2011, 463 ff.) das Urteil mitsamt seinen Feststellungen auf, weil das Gericht in der Hauptverhandlung trotz des Umfangs und der Schwierigkeit der Sache und trotz der erhobenen Besetzungsrüge - entgegen § 76 Abs. 2 GVG - nur mit zwei Berufsrichtern anstelle von drei Berufsrichtern besetzt gewesen sei.

    Aufgrund dessen bestand eine - nicht durch den Angeklagten zu verantwortende - Prozesssituation, die sich immer weiter zuspitzte und die Rechtsfehler wie die rechtsirrige Unterstellung eigener Zuständigkeit unter Verkennung des Auseinanderfallens der Erlasskompetenz begünstigten (zu möglichen Fehlbewertungen aufgrund unzureichender Kammerbesetzung siehe BGH, StV 2011, 463 ff.).

    Vor diesem Hintergrund ließ sich eine Zuständigkeit des Angeklagten für die Re. und Ar. A. betreffenden Haftentscheidungen objektiv unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt begründen (vgl. hierzu die in dieser Sache ergangenen BGH Entscheidungen StV 2011, 463 ff. und NStZ 2013, 648 bis 655).

  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14

    Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer;

    Bei der Auslegung dieser Merkmale stand der Strafkammer ein weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1048/11, BVerfGE 131, 268, 313; BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 330; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09, NJW 2010, 3045, 3046).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

  • OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12

    Rechtsbeugung durch einen Strafrichter: Ergänzung eines Urteilsfragments nach

  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

  • LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss

  • LG Potsdam, 08.12.2011 - 25 KLs 4/10

    Rechtsbeugung Eisenhüttenstadt 2005

  • BGH, 31.08.2010 - 5 StR 159/10

    Besetzungsrüge; Korrektur der Besetzungsreduktion; Beschwer des Angeklagten durch

  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

  • DGH Brandenburg, 30.08.2012 - DGH BbG 5.12

    Beschwerde gegen die Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung eines Richters

  • KG, 01.03.2021 - 4 Ws 14/21

    Anforderungen an Besetzungseinwand nach § 222b StPO

  • BGH, 04.02.2016 - 4 StR 79/15

    Besetzung der Großen Strafkammer in der Hauptverhandlung (regelmäßig notwendige

  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1828/21

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO -

  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1203/21

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2010 - 3 StR 218/10-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4268
BGH, 20.07.2010 - 3 StR 218/10-1 (https://dejure.org/2010,4268)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2010 - 3 StR 218/10-1 (https://dejure.org/2010,4268)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10-1 (https://dejure.org/2010,4268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB; § 244 Abs. 3 StPO
    Doppelverwertungsverbot (strafschärfende Berücksichtigung der Tatbegehung als solcher); Ablehnung eines Beweisantrags (Beweisermittlungsantrag; Antrag aufs Geratewohl; ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweisermittlungsantrag; Antrag aufs Geratewohl; ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO, § 46 Abs 3 StGB
    Strafzumessung und Beweisantragsablehnung: Vorwurf der Tatbegehung trotz Handlungsalternativen als Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Ablehnung eines Beweisantrags mangels Bezeichnung einer bestimmten Beweistatsache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO, § 46 Abs 3 StGB
    Strafzumessung und Beweisantragsablehnung: Vorwurf der Tatbegehung trotz Handlungsalternativen als Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Ablehnung eines Beweisantrags mangels Bezeichnung einer bestimmten Beweistatsache

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Beweisantrags bei Unklarheit über den Gegenstand der Wahrnehmung einer Zeugin

  • rewis.io

    Strafzumessung und Beweisantragsablehnung: Vorwurf der Tatbegehung trotz Handlungsalternativen als Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Ablehnung eines Beweisantrags mangels Bezeichnung einer bestimmten Beweistatsache

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung und Beweisantragsablehnung: Vorwurf der Tatbegehung trotz Handlungsalternativen als Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Ablehnung eines Beweisantrags mangels Bezeichnung einer bestimmten Beweistatsache

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3
    Verstoss gegen das Verbot der Doppelverwertung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Vorliegen eines Beweisantrags bei Unklarheit über den Gegenstand der Wahrnehmung einer Zeugin

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.2002 - 3 StR 482/01

    Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag ins Blaue hinein; Scheinbeweisantrag;

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 3 StR 218/10
    Ebenso kann der Senat offen lassen, ob der Verweis des Landgerichts auf das bisherige Beweisergebnis den sich aus dieser Rechtssprechung ergebenden Begründungserfordernissen überhaupt genügt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, Rn. 24, StV 1993, 3, 4; BGH, Beschluss vom 5 Februar 2002 - 3 StR 482/01, NStZ 2002, 383).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 3 StR 218/10
    Ebenso kann der Senat offen lassen, ob der Verweis des Landgerichts auf das bisherige Beweisergebnis den sich aus dieser Rechtssprechung ergebenden Begründungserfordernissen überhaupt genügt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, Rn. 24, StV 1993, 3, 4; BGH, Beschluss vom 5 Februar 2002 - 3 StR 482/01, NStZ 2002, 383).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 3 StR 218/10
    Der Senat kann deshalb erneut offen lassen, ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, dass einem Antrag, mit dem zum Nachweis einer bestimmten Beweistatsache ein konkretes Beweismittel bezeichnet wird, dennoch die Eigenschaft eines Beweisantrags fehlt, wenn es sich bei der Beweistatsache um eine ohne jede tatsächliche und argumentative Grundlage aufs Geratewohl, ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung handelt (hierzu BGH, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9; BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, NJW 2008, 3446).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 3 StR 218/10
    Der Senat kann deshalb erneut offen lassen, ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, dass einem Antrag, mit dem zum Nachweis einer bestimmten Beweistatsache ein konkretes Beweismittel bezeichnet wird, dennoch die Eigenschaft eines Beweisantrags fehlt, wenn es sich bei der Beweistatsache um eine ohne jede tatsächliche und argumentative Grundlage aufs Geratewohl, ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung handelt (hierzu BGH, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9; BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, NJW 2008, 3446).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 3 StR 218/10
    Hierbei handelte es sich schon deswegen um keinen Beweisantrag, weil sich dem Beweisbegehren nicht entnehmen ließ, was genau Gegenstand der Wahrnehmung der Zeugin gewesen sein soll; damit fehlte es an der Bezeichnung einer bestimmten Beweistatsache (s. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251, 253 f.).
  • BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21

    Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis

    Darin heißt es (BT-Drucks. 19/14747 S. 33 f.): "Um solchen Beweisbehauptungen zu begegnen, die überhaupt nicht erkennen lassen, in welcher Weise das benannte Beweismittel zur Klärung der Beweisbehauptung beitragen kann, soll auch die Rechtsprechung zur sogenannten "Konnexität" eines Beweisantrags ins Gesetz übernommen werden (vergleiche BGH, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9 f.; Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466).
  • BGH, 16.03.2021 - 5 StR 35/21

    Ablehnung eines aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein gestellten Beweisantrags

    Trotz der von weiten Teilen der Literatur (vgl. nur Löwe/Rosenberg/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 109 ff.; KKStPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 73; MükoStPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 128 ff.; SKStPO/Frister, StPO, 5. Aufl., § 244 Rn. 50; Hamm/Pauly, Beweisantragsrecht, 3. Aufl., S. 84 f.; Schneider, NStZ 2012, 169, 170) und auch Teilen der Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466; vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169, 170) an dieser Rechtsfigur bereits zuvor geübten gewichtigen Kritik und ungeachtet der während des Gesetzgebungsverfahrens (vgl. Schneider, ZRP 2019, 126, 128 f.) und im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages insoweit geäußerten Bedenken (vgl. Mosbacher, Stellungnahme S. 8, abrufbar unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen/stellungnahmen-665734; vgl. dagegen BT-Drucks. 19/15161 S.11) hat der Gesetzgeber bei der Neuregelung des Beweisantragsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121) ausdrücklich an der bisherigen Rechtsauffassung festhalten wollen.

    Unabhängig von der Frage, ob die Beweisbehauptung überhaupt bestimmt genug ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466), lässt die pauschale Darstellung, die Zeugin könne dies im Nachgang zu ihrer polizeilichen Vernehmung erfahren haben, konkreten Vortrag zu der Wahrnehmungssituation der Zeugin vermissen.

  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

    Ebenso braucht er sich nicht zu der vom 3. Strafsenat aufgeworfenen Frage zu äußern, ob überhaupt an der Rechtsprechung festzuhalten sei, dass einem Antrag, mit dem zum Nachweis einer bestimmten Beweistatsache ein konkretes Beweismittel bezeichnet wird, dennoch die Eigenschaft eines Beweisantrags fehlt, wenn es sich bei der Beweistatsache um eine ohne jede tatsächliche und argumentative Grundlage aufs Geratewohl aufgestellte Behauptung handelt (BGH, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 372/12

    Beweisantrag (Konnexität von Beweisbehauptung und Beweismittel; Beweisantrag "ins

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt einem Antrag, mit dem zum Nachweis einer bestimmten Beweistatsache ein bestimmtes Beweismittel bezeichnet wird, die Eigenschaft eines nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheidenden Beweisantrages, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne begründete Vermutung für ihre Richtigkeit aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169 Tz. 7 f.; Urteil vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08, NStZ 2009, 226, 227; Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 549/07, NStZ 2008, 474; Urteil vom 13. Juni 2007 - 4 StR 100/07, NStZ 2008, 52, 53; Beschlüsse vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06, NStZ 2006, 405; vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 39; vom 5. Februar 2002 - 3 StR 482/01, NStZ 2002, 383; Urteil vom 12. Juni 1997 - 5 StR 58/97, NJW 1997, 2762, 2764; Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143, 144; vom 31. März 1989 - 3 StR 486/88, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 8 mwN zur früheren Rspr.; offen gelassen in BGH, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 422/11

    Hinweispflicht des Gerichts nach anfänglicher Behandlung einer Beweistatsache als

    "ohne Not in eine Schlägerei verwickelt" und sie hätten sich "ohne Not in die ... Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten D. und dem Zeugen Y. eingemischt", rechtsfehlerhaft sind; denn damit hat das Landgericht das Fehlen von Strafmilderungsgründen strafschärfend berücksichtigt und bei beiden Angeklagten straferhöhend gewertet, die Taten überhaupt begangen haben (§ 46 Abs. 3 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466 und vom 15. Januar 2008 - 4 StR 530/07; Fischer, aaO, § 46 Rn. 76).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer

    Denn das Landgericht wertet damit zu Lasten des Angeklagten, dass er die Tat überhaupt beging, anstatt von deren Begehung Abstand zu nehmen (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10; vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 296/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung; Sicherstellung

    Im Hinblick auf die vom Landgericht zur Ablehnung eines Beweisantrags herangezogene Überlegung, es handele sich um eine Beweisbehauptung "aufs Geratewohl", verweist der Senat indes vorsorglich auf seine Entscheidungen vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9, vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466 und vom 22. Juli 2010 - 3 StR 133/10.
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12

    Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen;

    Es kommt nicht darauf an, ob das Tatgericht eine beantragte Beweiserhebung für erforderlich hält (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, NStZ 2003, 497; vom 23. März 2008 - 2 StR 549/07, NStZ 2008, 474; BGH, Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143; vom 2. Februar 2002 - 3 StR 482/01, StV 2002, 233; Urteil vom 13. Juni 2007 - 4 StR 100/07, NStZ 2008, 52, 53; Meyer-Goßner, aaO, § 244 Rn. 20 mwN; ein Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung offen lassend BGH, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9, vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, Strafo 2010, 466, und vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NJW 2011, 1239, 1240; kritisch gegenüber der bisherigen Rechtsprechung auch Becker, aaO, Rn. 112; Fischer in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 72).
  • BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung weiterer noch nicht abgeurteilter

    Diese Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB die Begehung der Tat als solche straferschwerend gewertet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466; vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rn. 76).
  • BGH, 16.06.2021 - 3 StR 154/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. zur abgeurteilten Tat

    Das Urteil hat ungeachtet der für sich genommen bedenklichen Formulierung zu Handlungsalternativen der Angeklagten (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 15. April 2020 - 5 StR 94/20, juris Rn. 4; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, juris Rn. 4, jeweils mwN) Bestand, da sich die entsprechenden Erwägungen im Rahmen der Strafzumessung nicht auf die Tatbegehung als solche, sondern auf das vorangegangene Verhalten beziehen.
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 29/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2010 - 4 StR 347/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15323
BGH, 17.08.2010 - 4 StR 347/10 (https://dejure.org/2010,15323)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2010 - 4 StR 347/10 (https://dejure.org/2010,15323)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2010 - 4 StR 347/10 (https://dejure.org/2010,15323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6a StPO, § 338 Nr 4 StPO, § 33 JGG, § 107 JGG, § 108 Abs 1 JGG
    Revision im Strafverfahren: Entscheidung des unzuständigen Erwachsenengerichts in einem Verfahren gegen Heranwachsende

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6a StPO, § 338 Nr 4 StPO, § 33 JGG, § 107 JGG, § 108 Abs 1 JGG
    Revision im Strafverfahren: Entscheidung des unzuständigen Erwachsenengerichts in einem Verfahren gegen Heranwachsende

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes aufgrund einer Rüge bzgl. der Zuständigkeit des Jugendgerichts

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Entscheidung des unzuständigen Erwachsenengerichts in einem Verfahren gegen Heranwachsende

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Entscheidung des unzuständigen Erwachsenengerichts in einem Verfahren gegen Heranwachsende

  • rechtsportal.de

    StPO § 338 Nr. 4
    Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes aufgrund einer Rüge bzgl. der Zuständigkeit des Jugendgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 166
  • StraFo 2010, 466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 58/02

    Strafkammer; Jugendkammer; Eröffnungsbeschluss; Zuständigkeitsrüge; Verweisung;

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - 4 StR 347/10
    Eine dem § 6a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz für das Verhältnis von Erwachsenen- und Jugendgericht nicht vor (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 344/02, BGHR StPO § 338 Nr. 4 Jugendgericht 3; BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - 3 StR 58/02, BGHSt 47, 311, 313 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2002 - 2 StR 344/02

    Heranwachsender (Zuständigkeit; Tateinheit; Teilidentität); unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - 4 StR 347/10
    Eine dem § 6a StPO entsprechende Vorschrift sieht das Gesetz für das Verhältnis von Erwachsenen- und Jugendgericht nicht vor (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 344/02, BGHR StPO § 338 Nr. 4 Jugendgericht 3; BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - 3 StR 58/02, BGHSt 47, 311, 313 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Auch in den Fällen, in denen es um die Zuständigkeit einer Jugend- oder Erwachsenenstrafkammer geht oder in denen das Oberlandesgericht in einer Staatsschutzstrafsache die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen hat, prüft der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren - in der zweiten Fallgruppe sogar von Amts wegen - ob das Tatgericht seine Zuständigkeit rechtsfehlerfrei angenommen hat (BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 4 StR 347/10, StraFo 2010, 466; BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 247 ff.).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung

    Da ein Teil der dem Angeklagten L. zur Last gelegten Taten einen Zeitraum betraf, in dem er das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, war nach § 41 Abs. 1 Nr. 3, § 108 Abs. 1 JGG zur Entscheidung über die durch die Staatsanwaltschaft einheitlich erhobene Anklage eine Jugendkammer berufen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. August 2010 - 4 StR 347/10, StraFo 2010, 466; vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173 Rn. 13 mwN).
  • OLG Jena, 02.06.2015 - 1 Ws 111/15

    Sachliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Entscheidung des Beschwerdegerichts

    Die Jugendgerichte sind bei Taten in verschiedenen Altersstufen auch dann zuständig, wenn einzelne von mehreren zur Last gelegten Taten oder auch nur ein Teil einer einheitlichen Tat vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangen wurde(n) (vgl. BGH StraFo 2010, 466; 2003, 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7380
BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10 (https://dejure.org/2010,7380)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2010 - 3 StR 250/10 (https://dejure.org/2010,7380)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10 (https://dejure.org/2010,7380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages (Begründung des Beschlusses; Widerspruch zu den Urteilsgründen); Indiztatsache (Bedeutungslosigkeit; nur mögliche Schlüsse)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO
    Strafverfahren: Formerfordernis der Revisionsrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiztatsache als Ablehnungsgrund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO
    Strafverfahren: Formerfordernis der Revisionsrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiztatsache als Ablehnungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Raubes und wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit "Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG)" unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem früheren Urteil; Revision gegen ein Strafurteil aufgrund einer Verletzung formellen und materiellen ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Formerfordernis der Revisionsrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiztatsache als Ablehnungsgrund

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Formerfordernis der Revisionsrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiztatsache als Ablehnungsgrund

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Verurteilung wegen Raubes und wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit "Verstoß gegen das Waffengesetz " unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem früheren Urteil; Revision gegen ein Strafurteil aufgrund einer Verletzung formellen und materiellen Rechts; ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
    Verurteilung wegen Raubes und wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit "Verstoß gegen das Waffengesetz " unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem früheren Urteil; Revision gegen ein Strafurteil aufgrund einer Verletzung formellen und materiellen Rechts; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 384 (Ls.)
  • StraFo 2010, 466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10
    Er muss sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 StR 592/99, NStZ-RR 2000, 210 mwN).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21

    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als

    Allerdings muss der Revisionsführer bei der Rüge der Verletzung von § 245 Abs. 2 Satz 1 StPO - wie bei der Beweisantragsrüge nach § 244 StPO - grundsätzlich auch die in seinem Antrag und in der gerichtlichen Ablehnungsentscheidung in Bezug genommenen Aktenbestandteile mitteilen (vgl. LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 372, § 245 Rn. 77; MüKoStPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 405, § 245 Rn. 54; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14; Beschlüsse vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

    Ein solches Vorgehen kann die Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO indes nur begründen, wenn sich das Tatgericht im Urteil in Widerspruch zu den Gründen der ablehnenden Beschlüsse setzt (LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 227 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466), wofür es gegebenenfalls ausreicht, dass das Urteil Tatsachen, die zuvor als bedeutungslos behandelt worden waren, nunmehr Bedeutung beimisst (LR/Becker aaO; BGH, Urteil vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher

    An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12 - und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, 7 8 StraFo 2008, 29; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 426/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, StraFo 2008, 29; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht