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Gesetzessuche: beleidigung

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Bürgerliches Recht

AGG

Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

AktG

Junge Menschen

JStVollzG

Übergreifendes

GG

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Bürgerliches Recht

    AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

      Abschnitt 1 - Allgemeiner Teil
        § 3 (Begriffsbestimmungen)

Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

    AktG - Aktiengesetz

      Erstes Buch - Aktiengesellschaft
        Vierter Teil - Verfassung der Aktiengesellschaft
          Vierter Abschnitt - Hauptversammlung
            Zweiter Unterabschnitt - Einberufung der Hauptversammlung
              § 126 (Anträge von Aktionären)

Strafrecht, Strafverfahrensrecht

    StGB - Strafgesetzbuch

      Allgemeiner Teil
        2. Abschnitt - Die Tat
          5. Titel - Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte
            § 36 (Parlamentarische Äußerungen)
      Besonderer Teil
        14. Abschnitt - Beleidigung
          § 185 (Beleidigung)
          § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung)
          § 192 (Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises)
          § 192a (Verhetzende Beleidigung)
          § 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen)
          § 194 (Strafantrag)
          § 199 (Wechselseitig begangene Beleidigungen)
          § 200 (Bekanntgabe der Verurteilung)
        16. Abschnitt - Straftaten gegen das Leben
          § 213 (Minder schwerer Fall des Totschlags)

    StPO - Strafprozeßordnung

      1. Buch - Allgemeine Vorschriften
        2. Abschnitt - Gerichtsstand
          § 7 (Gerichtsstand des Tatortes)
        8. Abschnitt - Ermittlungsmaßnahmen
          § 100k (Erhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten)
      2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug
        1. Abschnitt - Öffentliche Klage
          § 154e (Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung)
      5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        2. Abschnitt - Privatklage
          § 374 (Zulässigkeit; Privatklageberechtigte)
          § 380 (Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung)
      7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
        2. Abschnitt - Kosten des Verfahrens
          § 468 (Kosten bei Straffreierklärung)

    JVollzGB II - Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug

      Abschnitt 4 - Verkehr mit der Außenwelt
        § 19 (Anhalten von Schreiben)

    JVollzGB III - Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug

      Abschnitt 4 - Verkehr mit der Außenwelt
        § 26 (Anhalten von Schreiben)

    JVollzGB IV - Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Jugendstrafvollzug

      Abschnitt 4 - Verkehr mit der Außenwelt
        § 24 (Anhalten von Schreiben)

    JStVollzG - Jugendstrafvollzugsgesetz

      Zweiter Teil - Gestaltung des Jugendstrafvollzuges
        Fünfter Abschnitt - Religionsausübung
          § 44 (Anhalten von Schreiben)

Junge Menschen

    JStVollzG - Jugendstrafvollzugsgesetz

      Zweiter Teil - Gestaltung des Jugendstrafvollzuges
        Fünfter Abschnitt - Religionsausübung
          § 44 (Anhalten von Schreiben)

Übergreifendes

    GG - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

      III. Der Bundestag
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