Rechtsprechung zu § 1590 BGB
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BGH, Beschluß vom 03.05.2006 - 4 StR 40/06

Verwertungsverbot bei im Einzelfall unzureichender Belehrung über ein bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht (fortdauernde Schwägerschaft; Beruhen mit Blick auf das hypothetische Aussageverhalten des betroffenen Zeugen: Anschluss als Nebenkläger und Antrag, die Revision des Angeklagten zu verwerfen).

§ 52 Abs. 3 StPO; § 337 StPO; § 1590 Abs. 1, Abs. 2 BGB

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BGH, Beschluß vom 01.04.2004 - 3 StR 87/04

Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (Schwägerschaft; Beruhen); Urteilsformel (rechtliche Bezeichnung der Tat).

§ 337 StPO; § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 1590 BGB; § 260 Abs. 3 StPO

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BGH, Beschluß vom 19.07.2000 - 5 StR 274/00

Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger; Beweiskraft des Protokolls; Begründetheit der Revision; Ausschluß des Beruhens auf der fehlenden Belehrung bei hypothetischer Aussagebereitschaft

§ 1590 Abs. 1 BGB; § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 274 Satz 1 StPO; 337 Abs. 1 StPO

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