Rechtsprechung zu § 1626 BGB
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BGH, Beschluß vom 17.08.1999 - 1 StR 390/99

Fahrlässige Tötung; Tateinheit; Fahrlässige Brandstiftung; Herdplatten-Fall; Garantenstellung der Mutter; Abgrenzung aktives Tun und Unterlassen;

§ 222 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; §§ 1626 ff. BGB;

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