Rechtsprechung zu § 172 GVG
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BGH, Beschluß vom 05.06.2007 - 5 StR 383/06
BGHR; Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame Verteidigung aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften (eingeschränkte Aussagegenehmigung für angeklagte Beamte; Recht auf ein faires Verfahren; Zurückhaltung / Sperrung von Beweismitteln; Ausschluss der Öffentlichkeit); Unzulässigkeit von Verfahrensrügen der Staatsanwaltschaft (unzulässige Bezugnahmen); Beschwer des Angeklagten bei Verfahrenseinstellung; redaktioneller Hinweis.
Art. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 27 Abs. 3 BerlLBG; § 172 GVG; § 175 GVG
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BGH, Urteil vom 15.07.2005 - 2 StR 131/05
Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für Leib und Leben eines Zeugen); Anordnung der Telefonüberwachung (Verdacht); auslandsspezifische Hilflosigkeit (Darlegung; Beweiswürdigung); milderes Recht; Tatzeitrecht; Tateinheit (Klammerwirkung der Zuhälterei; Zusammentreffen in einem Handlungsteil).
§ 338 Nr. 6 StPO; § 172 Nr. 1 a GVG; § 100a StPO; § 180 b Abs. 2 Nr. 1 StGB aF; § 2 Abs. 3 StGB; § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB; 52 StGB
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BGH, Beschluß vom 20.07.2004 - 4 StR 254/04
Öffentlichkeitsgrundsatz (Reichweite des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen; Erfassung aller Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen und zu diesem Verfahrensabschnitt gehören; Vereidigung und Entlassung).
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BGH, Beschluß vom 05.02.2002 - 5 StR 437/01
Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer Zeugenvernehmung; Einnahme von Augenschein; absoluter Revisionsgrund; Sachzusammenhang (keine Übertragung der Zusammenhangformel)
§ 247 Satz 1 StPO; § 251 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 338 Nr. 6 StPO; § 171b GVG; § 172 GVG
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BGH, Urteil vom 10.05.1995 - 3 StR 145/95
BGHSt 41, 145; Anforderungen an die Begründung eines die Öffentlichkeit ausschließenden Beschlusses.