Rechtsprechung zu § 177 GVG
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BGH, Urteil vom 01.12.1992 - 5 StR 494/92

BGHSt 39, 72; keine Notwendigkeit eines gesonderten Beschlusses über Fortsetzung der Hauptverhandlung nach Entfernen des Angeklagten wegen Störung; Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten.

§ 230 Abs. 1 StPO; § 231b StPO; § 177 GVG

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