Rechtsprechung zu § 106 JGG
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BGH, Beschluß vom 09.11.2006 - 1 StR 330/06

Absehen von lebenslanger Freiheitsstrafe bei Heranwachsenden.

§ 106 Abs. 1 JGG

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BGH, Beschluß vom 01.09.2004 - 2 StR 268/04

Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative Milderung der lebenslangen Haftstrafe bei Heranwachsenden; Strafzumessung bei Heranwachsenden (Resozialisierungsgedanke).

§ 21 StGB; § 106 JGG; § 46 Abs. 2 StGB

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BGH, Beschluß vom 04.09.2002 - 5 StR 376/02

Keine Sicherungsverwahrung gegen einen Heranwachsenden; Kostentragung (Quotelung).

§ 66 StGB; § 106 Abs. 2 Satz 1 JGG; § 473 Abs. 4 StPO

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BGH, Beschluß vom 20.12.2001 - 2 StR 513/01

Anordnung von Sicherungsverwahrung auch auf Grund von Taten, die als Jugendlicher / Heranwachsender begangen worden sind

§ 66 Abs. 3 Satz 2 StGB; § 7 JGG; § 106 Abs. 2 JGG

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