Rechtsprechung zu § 33b JGG
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BGH, Beschluß vom 02.11.2005 - 4 StR 418/05

BGHSt 50, 267; Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst unterbliebenen Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens; keine Mitwirkung der Schöffen; reduzierte Besetzung); wirksamer Eröffnungsbeschluss.

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 76 GVG; §§ 33a, 33b JGG; § 199 StPO; § 200 StPO; § 30 Abs. 1 GVG; § 77 GVG

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