Rechtsprechung zu § 13 StGB
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BGH, Beschluß vom 26.07.2007 - 4 StR 240/07
Falsche uneidliche Aussage; Aussagenotstand (maßgebliches Vorstellungsbild; Absicht, dienstrechtlicher Konsequenzen von sich abzuwenden und Absicht, sich durch die Falschaussagen darüber hinaus vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen: indizielle Bedeutung ausgebliebener Auskunftsverweigerung, Annahme einer Beihilfe des Schulleiters bei mangelndem Einschreiten gegenüber einem Lehrer, der seine Schutzbefohlenen sexuell missbraucht, Garantenstellung).
§ 153 StGB; § 157 StGB; § 27 StGB; § 13 StGB; § 174 StGB; § 55 StPO; § 354 Abs. 3 StPO
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BGH, Urteil vom 23.05.2007 - 5 StR 97/07
Beihilfe (Vorsatz; Hilfeleisten durch Unterlassen: keine Garantenstellung bei unstrukturierter Zufallsgemeinschaft von Trinkgenossen auch bei übergeordneter Stellung, Beschützergarantenstellung, Überwachergarantenstellung).
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BGH, Beschluß vom 13.03.2007 - 5 StR 320/06
"Fall Dennis"; Totschlag und Mord (bedingter Tötungsvorsatz beim Verhungernlassen eines Kindes: Überschreitung der höchsten Hemmschwelle bei Tötung des eigenen Kindes; Unterlassen; grausam: Maßgeblichkeit besonderer persönlicher Umstände des Täters und der vom Vorsatz erfassten konkreten Tathandlung); Presseerklärung.
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BGH, Beschluß vom 09.01.2007 - 3 StR 472/06
Unterschlagung (Zueignung; Unterlassen der Herausgabe; Verurteilung zur Herausgabe).
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BGH, Urteil vom 13.12.2005 - 1 StR 410/05
Bedingter Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen gegen ein Kind (Beweiswürdigung; Abgrenzung zur Fahrlässigkeit; Begriff der äußerst gefährlichen Gewalthandlungen); Unterlassensstrafbarkeit (Abgrenzung zum positiven Tun); erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit.
§ 15 StGB; § 261 StPO; § 212 StGB; § 13 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
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BGH, Urteil vom 12.07.2005 - 1 StR 65/05
Wissentliche schwere Körperverletzung (Anforderungen an den subjektiven Tatbestand: Irrelevanz einer reinen Hoffnung auf das Ausbleiben schwerwiegender Folgen; Unterernährung von Kindern; Garantenstellung der Eltern: rechtzeitige Einschaltung von Ärzten; Abgrenzung von Tun und Unterlassen; Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes bzw. der Wissentlichkeit insbesondere bei Wahrnehmung des Schweigerechts: Einbeziehung der belegten Interessenlage, keine Unterstellung gegenteiliger Hoffnungen).
§ 226 Abs. 2 StGB; § 225 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 StGB; § 13 StGB; Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK