Rechtsprechung zu § 13 StGB
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BGH, Beschluß vom 29.10.2002 - 4 StR 281/02

BGHR; Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter fehlgeschlagener Versuch; Grund der Strafbefreiung beim Rücktritt); Misshandlung von Schutzbefohlenen; schwere Körperverletzung.

§ 13 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 225 StGB; § 226 Abs. Nr. 3 StGB

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BGH, Urteil vom 10.10.2002 - 4 StR 185/02

Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz; Garantenpflicht aus tatsächlicher Übernahme von Schutzpflichten; Vorsatz (Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz; Wissenselement; Willenselement); Überzeugungsbildung; Zweifelssatz; Verdeckungabsicht iSd § 211 bei Handeln zur Verdeckung des Tötungsdelikt selbst; Zäsur.

§ 212 StGB; § 13 StGB; § 16 StGB; § 261 StPO; § 211 StGB

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BGH, Beschluß vom 26.09.2002 - 1 ARs 36/02

Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts (streitige Anforderung der optimalen Mittelwahl bei der Erfolgsverhinderung; geeignete Verhinderungsmöglichkeit).

§ 13 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StGB; § 132 Abs. 3 GVG

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BGH, Beschluß vom 14.08.2002 - 2 StR 251/02

Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts (streitige Anforderung der optimalen Mittelwahl bei der Erfolgsverhinderung; geeignete Verhinderungsmöglichkeit; ernsthaftes Bemühen).

§ 13 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StGB; § 132 Abs. 3 GVG

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BGH, Urteil vom 04.07.2002 - 3 StR 64/02

Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (rohe Misshandlung; Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung / einer erheblichen Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung; Vorsatzprüfung; Eventualvorsatz); Beweiswürdigung (unzureichende Schlussfolgerung; Zweifelsgrundsatz).

§ 13 StGB; § 225 StGB; § 261 StPO; § 15 StGB; § 16 StGB

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BGH, Beschluß vom 13.06.2002 - 4 StR 51/02

Vollendeter Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz (lebensgefährdende Behandlung); Quasikausalität bei der Unterlassensstrafbarkeit; Versuch.

§ 212 Abs. 1 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 22 StGB

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BGH, Beschluß vom 28.05.2002 - 5 StR 16/02

BGHSt 47, 318; Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; Leistungsfähigkeit; Unterlassen; Unzumutbarkeit; omissio libera in causa; Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge; Vorrang der Sozialversicherungsansprüche; Vorsatz; tatsächliche Lohnzahlung; rechtfertigende Pflichtenkollision); Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung; unterbliebene Verlesung; wesentliche Förmlichkeit; Vorhalt); Delegation bei formellen Geschäftsführern (Übertragung auf den faktischen Geschäftsführer).

§ 266a Abs. 1 StGB; § 13 StGB; § 14 StGB; § 261 StPO; § 249 Abs. 1 StPO; § 273 Abs. 1 StPO

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BGH, Urteil vom 21.03.2002 - 5 StR 566/01

Strafvereitelung im Amt (Vollendung bei erheblicher Verzögerung der Strafverfolgung; geraume Zeit); Unterlassen; Strafzumessung (Generalprävention und Tatschuld); Aufklärungspflicht; Beweiswürdigung (Lücken; Freispruch; gebotene Prüfung der Tatsachengrundlage der Einlassung des Angeklagten).

§ 258 StGB; § 258a StGB; § 13 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO

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BGH, Urteil vom 21.03.2002 - 3 StR 340/01

Fahrlässige Tötung (Pflichtwidrigkeit bei gemeinsamer Verantwortung aber aufgeteilten Aufgabenbereichen; Anlass zu pflichtgemäßem Handeln); Vorhersehbarkeit; Unterlassen; Strafzumessung bei Unterlassen (Strafrahmenmilderung; Geldstrafe)

§ 222 StGB; § 13 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 49 Abs. 1 StGB

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BGH, Urteil vom 31.01.2002 - 4 StR 289/01

BGHSt 47, 224; BGHR; Garantenstellung und Garantenpflicht bei arbeitsteiliger Beseitigung einer Gefahrenquelle (tatsächliche Übernahme bei fehlender vertraglicher Schutzpflicht; Fortbestehen einer Garantenpflicht bis zur Gefahrenbeendigung auch bei Mitübernahme der Garantenpflicht durch Dritte; Modifikation der Pflichten bei Mitübernahme; Voraussetzungen der Mitübernahme); Verkehr (Wuppertaler Schwebebahn); Vertrauensgrundsatz (Abgrenzung von Verantwortungsbereichen; arbeitsteiliges Zusammenwirken); fahrlässige Mitverursachung (Tötung); Gesamtverantwortung; Zweifelsgrundsatz; Beweiswürdigung

§ 13 StGB; § 15 StGB; § 222 StGB; § 230 StGB: § 261 StPO

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