Rechtsprechung zu § 137 StGB
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BGH, Beschluß vom 20.03.2002 - 2 StR 48/02

Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig keine strafschärfende Berücksichtigung einer wiederholten Vernehmung des Tatopfers.

§ 46 StGB; § 137 StGB

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