Rechtsprechung zu § 145c StGB
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BGH, Beschluß vom 09.08.2005 - 5 StR 67/05

BGHR; Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers und Sicherungsaufgabe durch das Opfer; Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Grundsatz der Massesicherung; Unternehmensfortführung ohne erforderlichen Insolvenzantrag); Verstoß gegen ein Berufsverbot; Bindungswirkung (Aufhebungsansicht; Beurteilung der Konkurrenzen).

§ 263 Abs. 1 StGB; § 266a Abs. 1 StGB; § 64 Abs. 2 GmbHG; § 145c StGB; § 358 StPO

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BGH, Beschluß vom 16.03.1999 - 4 StR 26/99

Betrug; Berufsverbot; Mißbrauch oder grobe Pflichtverletzung bei Begehung der Straftat;

§ 263 StGB; § 70 StGB; § 145c StGB;

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