Rechtsprechung zu § 157 StGB
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BGH, Beschluß vom 26.07.2007 - 4 StR 240/07
Falsche uneidliche Aussage; Aussagenotstand (maßgebliches Vorstellungsbild; Absicht, dienstrechtlicher Konsequenzen von sich abzuwenden und Absicht, sich durch die Falschaussagen darüber hinaus vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen: indizielle Bedeutung ausgebliebener Auskunftsverweigerung, Annahme einer Beihilfe des Schulleiters bei mangelndem Einschreiten gegenüber einem Lehrer, der seine Schutzbefohlenen sexuell missbraucht, Garantenstellung).
§ 153 StGB; § 157 StGB; § 27 StGB; § 13 StGB; § 174 StGB; § 55 StPO; § 354 Abs. 3 StPO
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BGH, Beschluß vom 26.07.2007 - 4 StR 239/07
Falsche uneidliche Aussage; Aussagenotstand (maßgebliches Vorstellungsbild; Absicht, dienstrechtlicher Konsequenzen von sich abzuwenden und Absicht, sich durch die Falschaussagen darüber hinaus vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen: indizielle Bedeutung ausgebliebener Auskunftsverweigerung).
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BGH, Urteil vom 20.07.1999 - 1 StR 668/98
Beihilfe; Untreue; Bankrott; Falsche uneidliche Aussage; Vermögensfürsorgepflicht; Treuwidrige Zustimmung; Konkrete Existenzgefährung der GmbH; Zahlungsunfähigkeit; Medieninteresse und Strafzumessung; Vorbildfunktion und Strafzumessung;
§ 283 StGB; § 266 StGB; § 27 StGB; § 153 StGB; § 157 StGB; § 83 GmbHG; § 264 StPO; § 200 StPO; § 46 StGB;