Rechtsprechung zu § 22 StGB
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BGH, Beschluß vom 03.12.1998 - 4 StR 569/98
Unzulässigkeit der Verfahrensrüge ohne Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen; Tateinheit zwischen Verschaffen von Falschgeld und mehreren Einzelakten des Inverkehrbringens; Versuch des Inverkehrbringens bei Übergabe an polizeiliche Vertrauensperson; Kostentragung bei geringem Revisionserfolg
§ 22 StGB; § 52 StGB; § 146 Abs. 1 Nr 1 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 473 Abs. 4 StPO
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BGH, Urteil vom 12.08.1997 - 1 StR 234/97
BGHSt 43, 177; Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters / Tatplan die Mitwirkung des Opfers erforderlich ist; mittelbare Täterschaft; unmittelbare Gefährdung aus Tätersicht).
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BGH, Urteil vom 17.10.1996 - 4 StR 389/96
BGHSt 42, 268; untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die Rechtmäßigkeit des Vermögensvorteils beim Betrug); Betrugsvorsatz (dolus eventualis, Eventualvorsatz, bedingter Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils).
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BGH, Urteil vom 14.05.1996 - 1 StR 51/96
BGHSt 42, 158; strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter Raub mit Todesfolge); Wegfall der Bindung des Revisionsgerichts an eine Revisionsbeschränkung (Trennbarkeit).
§ 22 StGB; § 24 StGB; § 249 StGB; § 251 StGB; § 344 Abs. 1 StPO
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BGH, Beschluß vom 26.07.1995 - 4 StR 234/95
BGHSt 41, 198; Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in Selbstbedienungsläden (hier: Passieren der Kaufhauskasse mit versteckter Ware); Abgrenzung von Vollendung und Versuch des Diebstahls im Selbstbedienungsladen, wenn die Tat durch dessen Personal beobachtet wurde (Verfügungsbewusstsein).
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BGH, Beschluß vom 07.02.1995 - 5 StR 650/94
BGHSt 41, 10; Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch DDR-Grenzsoldaten (Mauerschützen).
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BGH, Urteil vom 25.10.1994 - 4 StR 173/94
BGHSt 40, 299; untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung; Abgrenzung von BGHSt 39, 236); Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft.