Rechtsprechung zu § 223 StGB
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
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BGH, Urteil vom 03.12.1997 - 2 StR 397/97
BGHSt 43, 346; gefährliche Körperverletzung durch Röntgenaufnahmen (das Leben gefährdende Behandlung); Freisetzen von ionisierenden Strahlen (medizinisch nicht indiziertes Röntgen); Begriff der Behörde im Sinne der §§ 277, 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse).
§ 223 StGB; § 223a StGB a.F.; § 224 StGB; § 277 StGB; § 278 StGB; § 311d StGB
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BGH, Urteil vom 19.11.1997 - 3 StR 271/97
BGHSt 43, 306; Eingriff in die körperliche Unversehrtheit durch Gammastrahlen; Einwilligung des Patienten (Beschränkung auf die lege artis durchgeführte Therapie; Sorgfaltsanforderungen an einen Arzt, der eine Urlaubsvertretung übernimmt); Fahrlässigkeit (Übernahmefahrlässigkeit; Vertrauensgrundsatz; Fortbildungspflicht).
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BGH, Urteil vom 31.10.1995 - 1 StR 527/95
BGHSt 41, 285; keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen Kontakt; psychische Einwirkungen als Gesundheitsbeschädigung.
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BGH, Urteil vom 02.08.1995 - 2 StR 221/94
BGHSt 41, 206; Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Fahrlässige Körperverletzung; Feststellung des Ursachenzusammenhangs (Kausalität) zwischen chemischen Substanzen (Holzschutzmitteln) und Gesundheitsschäden; freie Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung).