Rechtsprechung zu § 235 StGB
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BGH, Urteil vom 09.02.2006 - 5 StR 564/05

Entziehung Minderjähriger (Entziehung durch List; Qualifikation der konkreten Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Opfers: Verbringung an unbekannten ausländischen Aufenthaltsort, Opferbegriff); Dauerstraftat und ne bis in idem.

§ 235 StGB; § 235 Abs. 4 Nr. 1 StGB; Art. 103 Abs. 3 GG

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BGH, Urteil vom 09.02.2006 - 5 StR 564/05

Entziehung Minderjähriger (Entziehung durch List; Qualifikation der konkreten Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Opfers: Verbringung an unbekannten ausländischen Aufenthaltsort, Opferbegriff); Dauerstraftat und ne bis in idem.

§ 235 StGB; § 235 Abs. 4 Nr. 1 StGB; Art. 103 Abs. 3 GG

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BGH, Urteil vom 11.02.1999 - 4 StR 594/98

BGHSt 44, 355; Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils; Gesamtstrafenbildung; Milderes Gesetz;

§ 235 StGB a.F. (10. März 1987), § 2 Abs. 3 StGB; § 55 Abs. 1 StGB;

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BGH, Urteil vom 23.06.1993 - 3 StR 89/93

BGHSt 39, 239; Konkurrenzverhältnis zwischen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung bei fehlendem Strafantrag; Ausschluß eines Richters, wenn er in der Sache Zeuge ist (Erlangung von dienstlichem Wissen innerhalb des anhängigen Verfahren); unzulässige Beweiserhebung.

§ 235 Abs. 1 StGB; § 238 Abs. 1 StGB; § 239 Abs. 1 StGB; § 22 Nr. 5 StPO; § 244 Abs. 3 S. 1 StPO

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