Rechtsprechung zu § 239 StGB
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
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BGH, Beschluß vom 20.04.2000 - 5 StR 146/00
Rechtsbeugung; DDR-Justiz; Freiheitsberaubung; Untersuchungshaft; Durchentscheidung
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BGH, Urteil vom 08.03.2000 - 5 StR 555/99
Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwältin; Freiheitsberaubung; Teilfreispruch durch BGH
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BGH, Urteil vom 03.06.1999 - 5 StR 190/99
DDR-Strafjustiz; Rechtsbeugung; Objektiv rechtsstaatswidrig; Rechtsbeugungsvorsatz;
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BGH, Beschluß vom 03.06.1999 - 5 StR 143/99
Rechtsbeugung; Freiheitsberaubung; Unvertretbar harte Sanktionierung; Maßgebliche Sicht der DDR-Justiz; Kommerzielle Fluchthilfe;
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BGH, Urteil vom 03.12.1996 - 5 StR 67/96
BGHSt 42, 332; Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die DDR im Jahre 1955 organisiert hat; Freiheitsberaubung.
§ 239 StGB
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BGH, Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95
BGHSt 42, 275; Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines DDR-Bürgers denunziert und so dessen Inhaftierung bewirkt; Geltung des StGB (Vorsatz hinsichtlich einer offensichtlichen und schweren Menschenrechtsverletzung) .