Rechtsprechung zu § 266a StGB
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BGH, Beschluß vom 28.05.2002 - 5 StR 16/02
BGHSt 47, 318; Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; Leistungsfähigkeit; Unterlassen; Unzumutbarkeit; omissio libera in causa; Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge; Vorrang der Sozialversicherungsansprüche; Vorsatz; tatsächliche Lohnzahlung; rechtfertigende Pflichtenkollision); Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung; unterbliebene Verlesung; wesentliche Förmlichkeit; Vorhalt); Delegation bei formellen Geschäftsführern (Übertragung auf den faktischen Geschäftsführer).
§ 266a Abs. 1 StGB; § 13 StGB; § 14 StGB; § 261 StPO; § 249 Abs. 1 StPO; § 273 Abs. 1 StPO
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BGH, Beschluß vom 13.06.2001 - 3 StR 126/01
Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit Subunternehmern); Beitragshöhe (Berechnung durch Schätzung)
§ 266a StGB
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BGH, Beschluß vom 25.10.2000 - 5 StR 399/00
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (von Sozialversicherung); Steuerhinterziehung; Darstellung; Berechnungsdarstellung (Entbehrlichkeit bei Geständnis); Schätzung; Durchschnittssteuersätze; Die Nachzahlung; Wiedergutmachung; Täter-Opfer-Ausgleich
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BGH, Urteil vom 09.12.1998 - 5 StR 380/98
Anforderungen an die Darlegung der Höhe nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge; Nachweis des Vorsatzes zur Täuschung über Rechte (Vorstellung über deren Inhalte); Eingehungsbetrug durch Zusage einer tatsächlich noch ungewissen "Provision"; Unzulänglichkeit pauschaler Bezugnahme auf "ausweislich des Sitzungsprotokolls erhobene Beweismittel"; Beweiswürdigung bei Verwendung von Rechtsbegriffen durch Zeugen; Überzeugungsbildung; Berechnungsdarstellung