Rechtsprechung zu § 306e StGB
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BGH, Urteil vom 21.11.2002 - 3 StR 296/02
Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz (Schluss aus äußeren Umständen; Anforderungen an die Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung); tätige Reue (besonders schwere Brandstiftung; Löschen durch Zuhilfenahme Dritter); Entwidmung eines zur Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes.
§ 15 StGB; § 16 StGB; § 318 StPO; § 344 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 306 StGB; § 306 e Abs. 2 StGB
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BGH, Urteil vom 12.09.2002 - 4 StR 165/02
BGHSt 48, 14; vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" durch eine Brandlegung; Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient; Inbrandsetzen); Zerstören von Bauwerken; Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel; erheblicher Schaden i.S.d. § 306e StGB.
§ 306 a StGB; § 306 StGB; § 305 StGB; § 305a StGB; § 306e StGB