Rechtsprechung zu § 307 StGB
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BGH, Urteil vom 07.09.1994 - 2 StR 264/94

BGHSt 40, 251; Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren Brandstiftung.

§ 307 Nr. 2 StGB a.F.

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BGH, Urteil vom 22.03.1994 - 1 StR 21/94

BGHSt 40, 106; besonders schwere Brandstiftung (Absicht die Tat zur Begehung eines Mordes auszunutzen; bedingter Vorsatz).

§ 307 Nr. 2 StGB; § 211 StGB; § 15 StGB

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BGH, Urteil vom 08.09.1993 - 3 StR 341/93

BGHSt 39, 322; fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach vorheriger gefährlicher Brandstiftung; Kausalität: Unbeachtlichkeit der hypothetischen Kausalität; Vorhersehbarkeit; bewusste Selbstgefährdung; offensichtlich unverhältnismäßiges und sinnloses Wagnis).

§ 222 StGB; § 306 Nr. 2 StGB; § 307 Nr. 1 StGB

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