Rechtsprechung zu § 33 StGB
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BGH, Urteil vom 03.02.1993 - 3 StR 356/92

BGHSt 39, 133 ("Dresdner Rotlicht"); kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines vorherangekündigten Angriffs unter Übergehung der erreichbaren Polizei (intensiver Notwehrexzess); Nötigung zur Unterlassung eines rechtswidrigen Angriffs (Verwerflichkeit; Gewalt bei Androhung eines Waffeneinsatzes).

§ 32 StGB; § 33 StGB; § 240 StGB

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