Rechtsprechung zu § 50 StGB
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BGH, Beschluß vom 11.12.2006 - 5 StR 457/06
Totschlag (mehrfache Strafrahmenverschiebung bei Provokation: kein Ausschluss bei mehraktigen Geschehen; Beleidigung; minder schwerer Fall: vorschnelle Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes der verminderten Schuldfähigkeit).
§ 212 StGB; § 213 1. Alt. StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 21 StGB; § 50 StGB
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BGH, Beschluß vom 11.09.2003 - 2 StR 230/03
Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit); Totschlag (besonders schwerer Fall); Mordmerkmale (Grausamkeit; Schuldprinzip; Nähe zu Mordmerkmalen); Strafrahmenmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit (vertypter Milderungsgrund; Verbrauch: Ausschluss bei Verneinung des besonders schweren Falles infolge verminderter Schuldfähigkeit, während objektive Umstände diesen bereits ausschließen).
Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 21 StGB; § 212 StGB; § 211 StGB; § 49 StGB; § 50 StGB
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BGH, Urteil vom 22.08.2001 - 5 StR 260/01
Überzeugungsbildung; Inbegriff der Hauptverhandlung (Entscheidung auf Grund fehlerhaft angenommener Selbstbindung durch eine Absprache); Minder schwerer Fall der Brandstiftung; Strafzumessung (Doppelte Strafrahmenverschiebung; Unzulässige Mehrfachmilderung; Gemeingefährlichkeit der Tat; Alter des Täters)
§ 261 StPO; § 306 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 2 StGB; § 50 StGB
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BGH, Beschluß vom 02.02.2000 - 2 StR 4/00
Zusammentreffen von Milderungsgründen; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt