Rechtsprechung zu § 51 StGB
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BGH, Beschluß vom 22.04.2004 - 3 StR 115/04
Härteausgleich (Verbot der Gesamtstrafenbildung in Auslieferungsbewilligung); Bestimmung des Anrechnungsmaßstabes für im Ausland erlittene Haft.
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BGH, Beschluß vom 04.06.2003 - 5 StR 124/03
Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in die Urteilsformel; Spanien).
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
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BGH, Beschluß vom 20.05.2003 - 5 StR 170/03
Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in die Urteilsformel; Portugal).
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
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BGH, Beschluß vom 13.05.2003 - 4 StR 162/03
Strafaussetzung zur Bewährung (Übersteigen der Strafe durch die erlittene Untersuchungshaft).
§ 51 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB
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BGH, Beschluß vom 12.03.2003 - 5 StR 67/03
Änderung des Tenors hinsichtlich der Anrechung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung.
§ 51 Abs. 4 StGB
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BGH, Beschluß vom 20.09.2002 - 2 StR 220/02
Strafaussetzung zur Bewährung (begriffliches Ausscheiden bei voller Verbüßung durch anzurechnende Untersuchungshaft).
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BGH, Urteil vom 22.08.2002 - 5 StR 72/02
Zweifelgrundsatz und Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); unzulässige Aufklärungsrüge; Mündlichkeitsprinzip; Unmittelbarkeitsgrundsatz (Zeuge vom Hörensagen); Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafaussetzung zur Bewährung (Anrechnung von Untersuchungshaft).
§ 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 250 StPO; § 251 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 56 StGB