Rechtsprechung zu § 51 StGB
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BGH, Beschluß vom 25.07.2002 - 3 StR 203/02
Anrechnung von in den Niederlanden erlittener Auslieferungshaft auf die erkannte Freiheitsstrafe; unzulässige Verfahrensrüge (Unerreichbarkeit des Zeugen; Beweisantrag); audiovisuelle Vernehmung (keine Prüfung von Amts wegen bei fristgerechter Erhebung einer Verfahrensrüge).
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 247 a StPO
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BGH, Beschluß vom 09.07.2002 - 5 StR 250/02
Verhältnis der Anrechnung von Untersuchungshaft und der Aussetzung zur Bewährung.
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BGH, Beschluß vom 14.05.2002 - 5 StR 157/02
Anrechnung in Mexiko erlittener Freiheitsentziehung (Untersuchungshaft) im Verhältnis 2:1.
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
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BGH, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 StR 41/02
Anrechnung in der Schweiz erlittener Auslieferungshaft im Verhältnis eins zu eins.
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
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BGH, Beschluß vom 03.04.2002 - 2 StR 45/02
Anrechnung in Belgien erlittener Freiheitsentziehung im Verhältnis eins zu eins.
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
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BGH, Urteil vom 30.01.2002 - 2 StR 416/01
Anrechnung von in der Schweiz erlittener Freiheitsentziehung (1:1)
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
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BGH, Beschluß vom 30.01.2002 - 2 StR 416/01
Anrechnung von in der Schweiz erlittener Freiheitsentziehung (1:1)
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB