Rechtsprechung zu § 53 StGB
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
von
139
von
139
von
139
von
139
BGH, Urteil vom 12.08.1998 - 3 StR 537/97
BGHSt 44, 179; Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung.
von
139
BGH, Urteil vom 17.07.1997 - 1 StR 208/97
BGHSt 43, 149; Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei verschiedenen Gelegenheiten Geldbeträge verschafft).
§ 53 Abs. 1 StGB; § 261 Abs. 1 S. 2 StGB; § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB
von
139
BGH, Beschluß vom 17.05.1996 - 3 StR 631/95
BGHSt 42, 162; keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch die gemeinsame Tatsache des unerlaubten Besitzes; zur Annahme von Tatmehrheit bei Inverkehrbringen von Falschgeld.
§ 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB
von
139
von
139
BGH, Urteil vom 20.09.1995 - 3 StR 267/95
BGHSt 41, 278; Feststellung der Obergrenze einer Vermögensstrafe; Verhängung nur einer Vermögensstrafe trotz mehrerer realkonkurrierender vermögensstrafenfähiger Delikte; Gesamtvermögensstrafe; Umfang des erweiterten Verfalls.
von
139
BGH, Urteil vom 21.01.1993 - 4 StR 560/92
BGHSt 39, 121; Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Tenor; Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe).
§ 53 Abs. 1 StGB; § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB; § 57b StGB; § 260 Abs. 4 StPO