Rechtsprechung zu § 56g StGB
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BGH, Urteil vom 18.08.2004 - 2 StR 249/04

Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Härteausgleich; erlassene Bewährungsstrafe).

§ 55 StGB; § 56g Abs. 1 StGB

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BGH, Beschluß vom 25.04.2001 - 5 StR 53/01

Widerruf der Strafaussetzung wegen des Ablaufs der Jahresfrist; Rechtsmittelrücknahme (falscher Hinweis eines Richters bei der Verfahrensabsprache; Rechtsgespräch); Verteidigerzurechnung.

§ 56g Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56f StGB; § 302 StPO

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BGH, Beschluß vom 25.04.2001 - 4 StR 53/01

Zulässigkeit der Revision trotz wirksamer Rechtsmittelzurücknahme (Unrichtige richterliche Auskunft); Widerruf der Strafaussetzung wegen des Ablaufs der Jahresfrist

§ 302 StPO; § 344 StPO; § 56g Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56f StGB

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BGH, Beschluß vom 10.01.2001 - 3 StR 516/00

Verhältnis zwischen nachträglicher Gesamtstrafenbildung und Erlaß der Strafe; Härteausgleich

§§ 55, 56g StGB

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