Rechtsprechung zu § 57a StGB
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
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BGH, Beschluß vom 25.08.1999 - 2 StR 223/99
Nachholen der Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld durch das Revisionsgericht
§ 57a StGB
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BGH, Beschluß vom 15.04.1999 - 4 StR 93/99
Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei lebenslanger Freiheitsstrafe;
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BGH, Urteil vom 10.03.1999 - 3 StR 1/99
Verschiedene Mordmerkmalen (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere Beweggründe); Besondere Schwere der Schuld
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BGH, Beschluß vom 11.02.1999 - 1 StR 686/98
BGHSt 44, 350; Entscheidung ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt liegt, bei Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe, immer beim Tatgericht; Zuständigkeit des Tatgerichts in Abgrenzung zur Strafvollstreckungskammer; Pflicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes.
§ 454 StPO; § 462 a StPO; § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; Art. 19 Abs. 4 GG
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BGH, Beschluß vom 11.02.1999 - 1 StR 686/98
Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit; Lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe; Besondere Schwere der Schuld (Feststellung durch das Tatgericht); Nichtfeststellung der besonderen Schwere der Schuld (Bindungswirkung)
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