Rechtsprechung zu § 145 StPO
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BGH, Beschluß vom 27.07.2006 - 1 StR 147/06

Darlegungspflichten bei der Verfahrensrüge (schlüssige Behauptung einer Rechtsverletzung bei der Verfahrensrüge; Unzulässigkeit der hilfsweise erhobenen Verfahrensrüge); Anwesenheit des Verteidigers (absoluter Revisionsgrund; wirksame Untervollmacht beim Pflichtverteidiger); Revisionsbegründungsfrist (zurückgehaltene Untervollmachtsurkunde); Untervollmachtsklausel in AGB; Vertrauensschutz im Strafverfahren.

§ 338 Nr. 5 StPO; § 140 Abs. 1, Abs. 2 StPO; § 141 StPO; § 140 StPO; § 145 StPO; § 345 StPO; § 305c Abs. 1 BGB

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BGH, Urteil vom 24.11.1999 - 3 StR 390/99

Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit zur Vorbereitung hatte; Absolute Revisionsgründe der stattgefunden Hauptverhandlung trotz Abwesenheit einer gesetzlich vorgeschrieben Person und der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung

§ 145 Abs. 3 StPO; § 338 Nr. 5, Nr. 8 StPO

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