Rechtsprechung zu § 145a StPO
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BGH, Beschluß vom 31.01.2006 - 4 StR 403/05
Rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren (Fürsorgepflicht); ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zur Anbringung weiterer Verfahrensrügen bei justiziellem Verschulden; einwöchige Nachholfrist; Mitteilungspflicht gemäß § 145 a Abs. 3 Satz 1 StPO (Ordnungsvorschrift; wirksame Zustellung).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 44 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 145 a Abs. 3 Satz 1 StPO
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BGH, Beschluß vom 13.12.2005 - 5 StR 494/05
Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug der Vollmacht bei mehreren Wahlverteidigern: keine Erklärung durch einen Wahlverteidiger ohne gesonderte Vertretungsvollmacht; konkludenter Verzicht bzw. Verwirkung von Verfahrensrügen bei Verfahrensabsprachen; Beruhen).
Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 218 Satz 1 StPO; § 337 StPO; § 145a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
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BGH, Beschluß vom 03.12.2002 - 1 StR 327/02
Antrag auf Gewährung nachträglichen rechtlichen Gehörs (Ausreichen der Zustellung an den Verteidiger; Zurechnung von Verteidigerverschulden); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur weiteren Begründung der Revision.
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BGH, Beschluß vom 24.10.1995 - 1 StR 474/95
BGHSt 41, 303; keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen Vollmacht bei den Akten befindet, in der Hauptversammlung aufgetreten ist.
§ 145a Abs. 1 StPO