Rechtsprechung zu § 2 StPO
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BGH, Urteil vom 24.10.2002 - 5 StR 600/01
BGHSt 48, 52; Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem Steueraussetzungsverfahren durch Beseitigung der Kontrollmöglichkeit; Täterschaft und Teilnahme (Mittäterschaft; Beurteilungsspielraum) bei der Steuerhinterziehung durch Mitglieder einer Schmuggelorganisation (Anmeldungspflicht bei Verbrauchsteuern); Strafzumessung (Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder einer Schmuggelorganisation für entstandene Verbrauchsteuern; geringere Schuld bei lediglich aus formalen Gründen entstandenen Steuerforderungen); Vorabentscheidungsverfahren (ernsthafte Zweifel; Vorlagepflicht; richtlinienkonforme Auslegung; Gemeinschaftsrecht); Gebrauchen einer unechten Urkunde; Überzeugungsbildung (Tatvorsatz bei der Steuerhinterziehung; Beurteilung der Einlassung des Angeklagten zur inneren Tatseite); Verbindung (Aufrechterhaltung der Zuständigkeit nach Entfallen des Zusammenhangs).
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 143 BranntwMonG; § 25 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 267 Abs. 1 StGB; Art. 20 (i.V.m. Art. 4 lit. c und Art. 6 Abs. 1 lit. a) Systemrichtlinie 92/12/EWG; Art. 234 Abs. 3 EG; § 15 StGB; § 261 StPO; § 2 StPO; § 3 StPO
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BGH, Beschluß vom 15.02.2001 - 3 StR 546/00
Verbindung zusammenhängender Sachen; Feststellung von verminderter Schuldfähigkeit
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