Rechtsprechung zu § 219 StPO
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BGH, Beschluß vom 17.01.2001 - 1 StR 557/00

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aufklärungspflicht im Zwischenverfahren (Aufdrängen)

§ 64 StGB; § 219 StPO; § 244 Abs. 2 StPO

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