Rechtsprechung zu § 244 StPO
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)

441
von
442

BGH, Beschluß vom 10.02.1993 - 5 StR 550/92

BGHSt 39, 141; Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen der möglicherweise mit einem Zeugen identisch ist, dessen Identität gesperrt ist; Absehen von der Zeugenvernehmung, wenn Gefahr für Leib und Leben des Zeugen besteht (Prüfung durch das Gericht).

Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 96 StPO; § 244 Abs. 3 StPO

Volltext bei Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht

442
von
442

BGH, Urteil vom 24.11.1992 - 5 StR 500/92

BGHSt 39, 49; Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren" Sachverständigen; Geeignetheit eines Sachverständigen bei überschneidenden Fachrichtungen.

§ 244 Abs. 4 StPO

Volltext bei Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht

Erste Seite
Seiten:
1 ... 44 45
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht