Rechtsprechung zu § 246 StPO
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BGH, Beschluß vom 09.05.2007 - 1 StR 32/07

BGHSt; Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung oder Aufgabe der Wesentlichkeit der Verzögerung; Nachweis: gerichtlich geschaffenes Präklusionsindiz und Auslegung von Verteidigererklärung im Zusammenhang mit Verfahrensabsprachen); Besorgnis der Befangenheit (Rechtsfehler des Gerichts; Ausschluss eines unliebsamen Verteidigers durch strikte Terminierung); Recht auf ein faires Verfahren und Recht auf Verfahrensbeschleunigung.

Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO; § 245 Abs. 2 Satz 3 Var. 5 StPO; § 246 Abs. 1 StPO; § 229 Abs. 1 StPO; § 338 Nr. 3 StPO

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BGH, Beschluß vom 14.06.2005 - 5 StR 129/05

BGHR; Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6 StPO nach extremer Verzögerung der Verhandlung und zur Prozessverschleppung gestellten Beweisanträgen (Beweisantragsrecht; rechtsmissbräuchliches Verteidigerverhalten; Bescheidung durch Gerichtsbeschluss bei vorheriger Information über die angewendeten Gründe; Beweisanregung; faires Verfahren; Missbrauchsverbot; Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Beschleunigungsgebot; legitime Verteidigeraufgaben; Präklusion; Hilfsbeweisantrag; funktionsfähige Strafrechtspflege; Beruhen); Anforderungen an die Vortragspflicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei Großverfahren (Monatsfrist); Recht auf das letzte Wort (ausgeschlossener Angeklagter; von vornherein untauglicher Versuch der Rechtsgewährung); redaktioneller Hinweis.

Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 6 StPO; § 246 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; § 337 StPO; § 258 StPO; § 231b StPO

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BGH, Urteil vom 17.02.2005 - 4 StR 500/04

Unterlassene Beschlussentscheidung über unbedingte Beweisanträge (keine Präklusion im Strafverfahren; Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Abgrenzung von Hilfsbeweisantrag und Hauptbeweisantrag nach dem Willen des Antragstellenden).

Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 244 Abs. 3 StPO; § 246 Abs. 1 StPO

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