Rechtsprechung zu § 247 StPO
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BGH, Beschluß vom 09.09.2003 - 1 StR 356/03

Inbegriff der Hauptverhanglung (Mündlichkeit; freibeweisliche Verlesung; Beruhen).

§ 261 StPO; § 247 StPO; § 337 StPO

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BGH, Beschluß vom 26.02.2003 - 2 StR 492/02

Zeugenvernehmung; Ausschließung des Angeklagten (Verzicht des Angeklagten auf Anwesenheit; Ausschließungsbeschluss; Begründungserfordernis); Umfang der Aufhebung bei absolutem Revisionsgrund; Beruhen.

§ 338 Nr. 5 StPO; § 337 StPO; § 247 StPO

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BGH, Beschluß vom 20.02.2003 - 3 StR 222/02

BGHSt 48, 221; Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur im Ausnahmefall (rechtliches Gehör; Informationsfunktion; Schutz vor Überraschungsentscheidungen; faires Verfahren; gerichtliche Fürsorgepflicht); erneute Entscheidung über die Vereidigung bei erneuter Zeugenvernehmung in einem späteren Abschnitt einer Hauptverhandlung; Anwesenheitsrecht des Angeklagten und Ausschluss bei einer Zeugenvernehmung (regelmäßige Heilung durch die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung desselben Zeugen nach einer erneuten Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten).

§ 200 StPO; § 265 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 59 StPO; § 61 Nr. 2 StPO; § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 6 III lit. a EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG

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BGH, Beschluß vom 05.02.2003 - 4 StR 538/02

Keine Beanstandung der Wiederherstellung der Öffentlichkeit erst nach Unterrichtung des Angeklagten.

§ 247 Satz 4 StPO; § 338 Nr. 6 StPO; § 172 Nr. 4 GVG

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BGH, Beschluß vom 12.12.2002 - 5 StR 477/02

Zeugenvernehmung; Vorhalt von Urkunden (Vernehmungshilfsmittel; Freibeweis; Einnahme des Augenscheins); Protokoll der Hauptverhandlung; Anwesenheit des Angeklagten.

§ 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO; § 272 StPO

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BGH, Beschluß vom 13.11.2002 - 1 StR 270/02

Absolute Revisionsgründe (Anwesenheit des Angeklagten; Entfernungsbeschluss; Augenscheinnahme; Beruhen).

§ 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO

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BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 234/02

BGHR; Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte Urteil betreffender absoluter Revisionsgrund); Verfahrensrüge; Einnahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; rechtliches Gehör; Verwendung eines Augenscheinsobjekts als Vernehmungsbehelf im Verlaufe einer Zeugenvernehmung, Vorhalt von Urkunden: Aufnahme in die Sitzungsniederschrift.

§ 338 StPO; § 353 Abs. 1 StPO; § 247 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG

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BGH, Beschluß vom 11.06.2002 - 3 StR 484/01

Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Fragerecht; abschnittsweise Unterrichtung bei unterschiedlichen Tatkomplexen; Verhandlungsleitung des Vorsitzenden.

§ 247 Satz 4 StPO

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BGH, Beschluß vom 14.03.2002 - 1 StR 504/01

Entfernung des Angeklagten (nur bei der ersten Vernehmung einer Zeugin); Abwesenheit; Anwesenheitsrecht

§ 247 Satz 1 StPO

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BGH, Beschluß vom 20.02.2002 - 3 StR 345/01

Abwesenheit (richterlicher Augenschein; Abgrenzung zum bloßen Vorhalt); Beruhen bei absoluten Revisionsgründen; Unterrichtungspflicht; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Vergewaltigung)

§ 247 StPO; § 338 StPO; § 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB

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