Rechtsprechung zu § 247 StPO
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
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BGH, Beschluß vom 20.02.2003 - 3 StR 222/02
BGHSt 48, 221; Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur im Ausnahmefall (rechtliches Gehör; Informationsfunktion; Schutz vor Überraschungsentscheidungen; faires Verfahren; gerichtliche Fürsorgepflicht); erneute Entscheidung über die Vereidigung bei erneuter Zeugenvernehmung in einem späteren Abschnitt einer Hauptverhandlung; Anwesenheitsrecht des Angeklagten und Ausschluss bei einer Zeugenvernehmung (regelmäßige Heilung durch die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung desselben Zeugen nach einer erneuten Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten).
§ 200 StPO; § 265 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 59 StPO; § 61 Nr. 2 StPO; § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 6 III lit. a EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG
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BGH, Beschluß vom 13.11.2002 - 1 StR 270/02
Absolute Revisionsgründe (Anwesenheit des Angeklagten; Entfernungsbeschluss; Augenscheinnahme; Beruhen).
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BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 234/02
BGHR; Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte Urteil betreffender absoluter Revisionsgrund); Verfahrensrüge; Einnahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; rechtliches Gehör; Verwendung eines Augenscheinsobjekts als Vernehmungsbehelf im Verlaufe einer Zeugenvernehmung, Vorhalt von Urkunden: Aufnahme in die Sitzungsniederschrift.
§ 338 StPO; § 353 Abs. 1 StPO; § 247 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG
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BGH, Beschluß vom 11.06.2002 - 3 StR 484/01
Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Fragerecht; abschnittsweise Unterrichtung bei unterschiedlichen Tatkomplexen; Verhandlungsleitung des Vorsitzenden.
§ 247 Satz 4 StPO
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BGH, Beschluß vom 14.03.2002 - 1 StR 504/01
Entfernung des Angeklagten (nur bei der ersten Vernehmung einer Zeugin); Abwesenheit; Anwesenheitsrecht
§ 247 Satz 1 StPO