Rechtsprechung zu § 250 StPO
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EGMR, Urteil vom 27.02.2001 - Nr. 33354/96
Recht auf Konfrontation und Befragung von Mitangeklagten als Zeugen im Sinne der EMRK; Recht auf ein faires Verfahren (gesetzlicher Schuldbeweis; Verbot der Verwertung als entscheidendes oder einziges Beweismittel; Selbstbelastungsfreiheit; Gesamtrecht und Gesamtbetrachtung); redaktioneller Hinweis.
Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 lit. d EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 240 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 250 StPO; § 251 StPO; § 261 StPO
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BGH, Urteil vom 26.03.1997 - 3 StR 421/96
BGHSt 43, 36; Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser Grundsätze durch Überlassung von Tonbandprotokollen an die Schöffen zum besseren Verständnis der Beweisaufnahme); Akteneinsicht der Schöffen.
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BGH, Urteil vom 24.08.1993 - 1 StR 380/93
BGHSt 39, 305; Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten in das Strafverfahren; Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Schlägerei, wenn die den Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung herbeiführende Tötungshandlung durch Notwehr gerechtfertigt ist; Zulässigkeit des Urkundsbeweises ohne Verbot (schriftliche Äußerungen des Angeklagten).