Rechtsprechung zu § 250 StPO
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EGMR, Urteil vom 27.02.2001 - Nr. 33354/96

Recht auf Konfrontation und Befragung von Mitangeklagten als Zeugen im Sinne der EMRK; Recht auf ein faires Verfahren (gesetzlicher Schuldbeweis; Verbot der Verwertung als entscheidendes oder einziges Beweismittel; Selbstbelastungsfreiheit; Gesamtrecht und Gesamtbetrachtung); redaktioneller Hinweis.

Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 lit. d EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 240 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 250 StPO; § 251 StPO; § 261 StPO

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BGH, Beschluß vom 20.09.2000 - 5 StR 243/00

Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit unerlaubten Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; Zeuge vom Hörensagen

§ 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB; § 250 StPO

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BGH, Beschluß vom 17.07.2000 - 5 StR 414/99

Reichweite des Verlesungsverbotes nach § 250 Satz 2 StPO; Beweisantrag; Verlesung einer schriftlichen Erklärung; Ersatz durch Vorhalt

§ 250 Satz 2 StPO; § 245 Abs. 2 Satz 2 StPO

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BGH, Beschluß vom 14.03.2000 - 4 StR 3/00

Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung eines Zeugen; Verfahrensrüge; Bandenmäßiges Handeltreiben mit unerlaubten Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bande

§ 250 Satz 2 StPO; § 251 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO; § 30 a Abs. 1 BtMG.

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BGH, Beschluß vom 12.08.1999 - 3 StR 277/99

Revisionsbegründung bei Verfahrensfehlern; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO; § 250 StPO

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BGH, Beschluß vom 09.03.1999 - 1 StR 693/98

Begriff des Beweisantrages; Ungeeignetheit eines Beweises;

§ 244 Abs. 3 StPO; § 250 StPO;

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BGH, Urteil vom 26.03.1997 - 3 StR 421/96

BGHSt 43, 36; Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser Grundsätze durch Überlassung von Tonbandprotokollen an die Schöffen zum besseren Verständnis der Beweisaufnahme); Akteneinsicht der Schöffen.

§ 250 StPO; § 30 Abs. 1 GVG

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BGH, Urteil vom 24.08.1993 - 1 StR 380/93

BGHSt 39, 305; Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten in das Strafverfahren; Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Schlägerei, wenn die den Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung herbeiführende Tötungshandlung durch Notwehr gerechtfertigt ist; Zulässigkeit des Urkundsbeweises ohne Verbot (schriftliche Äußerungen des Angeklagten).

§ 32 StGB; § 227 StGB; § 250 StPO

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