Rechtsprechung zu § 252 StPO
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BGH, Beschluß vom 22.10.2002 - 1 StR 308/02

Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO (Unmittelbarkeit; Zeugnisverweigerung; Erstreckung auf Mitangeklagte); Beruhen (geringer Beweiswert rechtskräftiger Urteile zum Tatgeschehen und zu den Beweistatsachen: Prüfungspflicht / keine Bindung).

§ 252 StPO; § 337 StPO; § 261 StPO

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BGH, Beschluß vom 09.07.2002 - 1 StR 177/02

Vereidigungsverbot (versuchte Strafvereitelung); Verwirkung von Verfahrensrügen; Beruhen; Mord (Habgier); kein Verwertungsverbot bei Telefonüberwachungen trotz späterer Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes.

§ 258 StGB; § 22 StGB; § 60 Nr. 2 StPO; § 337 StPO; § 211 StGB; § 100a StPO; § 52 StPO; § 252 StPO

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BGH, Beschluß vom 29.08.2001 - 2 StR 266/01

BGHR; Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO; Einverständnis aller Verfahrensbeteiligten (Verzicht auf die Vernehmung der Verhörsperson); Unmittelbarkeitsprinzip; Grundsätze zur Verwirkung von Verfahrensrügen bei widersprüchlichem Prozeßverhalten; Beisichführen einer Waffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB und diesbezügliches aktuelles Bewußtsein

§ 250 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO; § 251 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 55 StPO; § 252 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 250 Abs. 1 Nr. la StGB

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BGH, Beschluß vom 04.04.2001 - 5 StR 604/00

Unzulässige Revision des Nebenklägers (Nähere Begründung); Verstoß gegen Verwertungsverbot des § 252 StPO; Unmittelbarkeitsgrundsatz; Vorhalt; Darlegung bei der Verfahrensrüge

§ 349 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 1 StPO; § 252 StPO; § 250 StPO; § 261 StPO

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BGH, Beschluß vom 07.11.2000 - 1 StR 458/00

Verfahrensrüge; Verwertungsverbot bei vorheriger Vernehmung als Beschuldigter; Ermittlungsrichterin; Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht

§ 252 StPO; § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO

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BGH, Urteil vom 03.11.2000 - 2 StR 354/00

BGHSt 46, 189; Verwertungsverbot; Beweiseinführungsverbot; Sachverständige; Zusatztatsachen; Zeugnisverweigerungsrecht; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Wiederaufnahme (Widerruf der belastenden und vormals konstanten Aussage des vermeintlichen Tatopfers); Manipulationsabsicht

§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 252 StPO; § 373 StPO; § 176 StGB

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BGH, Beschluß vom 28.08.2000 - 5 StR 300/00

Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten); Freispruch durch BGH; Abgrenzung der abgeurteilten mittelbaren Täterschaft des Beschwerdeführers von strafloser Anstiftung zu gemäß § 258 Abs. 5 StGB strafloser persönlicher Selbstbegünstigung; Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch und Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch (Freiwilligkeit); Versuch der Nötigung; Drohung mit einem empfindlichen Übel; Zeugnisverweigerungsrecht; Verwertungsverbot; Zusammenhang zur Vernehmung

§ 258 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 StGB; § 240 StGB; § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 252 StPO

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BGH, Urteil vom 25.07.2000 - 1 StR 169/00

BGHSt 46, 93; Mitwirkung eines Verteidigers im gerichtlichen Verfahren; Fragerecht nach MRK; Zum Zwecke der Beweissicherung durchgeführte ermittlungsrichterliche Vernehmung des zentralen Belastungszeugen und Verteidigerbestellung, wenn der Beschuldigte von der Anwesenheit bei dieser Vernehmung ausgeschlossen ist; Ausschluß des Angeklagten durch den Ermittlungsrichter; Regelmäßige Gelegenheit zur Besprechung mit dem Beschuldigten; Folgen des Unterlassens der Bestellung; Beweiswürdigungslösung; Verwertungsverbot; Ermessensreduktion auf Null; Überzeugungsbildung.

§ 141 Abs. 3 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK; § 168c Abs. 3 StPO; § 168c Abs. 5 Satz 2 StPO; § 252 StPO; § 261 StPO

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BGH, Urteil vom 10.02.2000 - 4 StR 616/99

BGHSt 46, 1; Zeugnisverweigerungsrecht; Verweigerung in der Hauptverhandlung; "Vernehmung" durch den Verteidiger; Verwertungsverbot; Aufklärungspflicht; keine Einwilligung in die Vernehmung des Verteidigers.

§ 52 StPO; § 252 StPO; § 244 Abs. 2 StPO

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BGH, Beschluß vom 18.01.2000 - 1 StR 589/99

Verwertungsverbot; Überzeugungsbildung; Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung; Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen

§ 252 StPO; § 212 StGB; § 261 StPO

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