Rechtsprechung zu § 263 StPO
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BGH, Beschluß vom 02.12.2004 - 3 StR 273/04

BGHSt 49, 371; Absehen von der Urteilsaufhebung (Angemessenheit der Rechtsfolgen; Fehler bei der Strafzumessung; Fehler beim Schuldspruch; Einstimmigkeit).

§ 354 Abs. 1 a StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 263 StPO

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