Rechtsprechung zu § 268 StPO
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BGH, Beschluß vom 14.01.2000 - 3 StR 106/99

Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß der Urteilsverkündung

§ 268 StPO

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BGH, Beschluß vom 17.12.1999 - 1 StR 630/99

Verwerfung der Revision als unbegründet; Berichtigung

§ 349 Abs. 2 StPO; § 268 StPO

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BGH, Beschluß vom 28.07.1999 - 5 StR 683/98

Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Urteilsverkündungsfrist;

§ 370 AO; § 27 StGB; § 276 StGB; § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO;

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