Rechtsprechung zu § 270 StPO
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
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BGH, Beschluß vom 29.09.2006 - 2 ARs 349/06
Bestimmung des zuständigen Gerichts; Verweisung in der Hauptverhandlung.
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BGH, Beschluß vom 26.09.2001 - 2 StR 340/01
BGHSt 47, 116; BGHR; Verfahrenstrennung nach Eröffnung des Hauptverfahrens; Zuständigkeit des höherrangigen Gerichts; Abgabe der Sache an ein Gericht niederer Ordnung; Gesetzlicher Richter; Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses; Revisionsgrund bei Zuständigkeit eines Gerichts niedrigerer Ordnung (Willkür)
§ 4 Abs. 1 StPO; § 269 StPO; § 16 Satz 2 GVG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 270 StPO
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BGH, Beschluß vom 30.03.2001 - StB 4/01
BGHSt 46, 349; Sofortige Beschwerde; Eröffnungsverfahren; Prüfung des Verfahrenshindernisses der anderweitigen Rechtshängigkeit; Klärung von Tatsachen an, die die angeklagte Straftat betreffen im Strengbeweisverfahren; Freibeweisverfahren; "Gesamtvereinigung" verschiedener regionaler Gruppierungen; Unterbrechung geheimdienstlicher Agententätigkeit; Unterbrechung bei der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (Zäsur bei allenfalls passiver Mitgliedschaft; Neuaufnahme der Mitgliedschaft); Begriff der Tat im prozessualen Sinne beim Organisationsdelikt; Weitere Vollziehung des Haftbefehls des Ermittlungsrichters; Zweifelsgrundsatz und Verfahrenshindernis (Strafanklageverbrauch)
§ 203 StPO; § 129 Abs. 1 StGB; § 129 a Abs. 1 StGB; § 270 StPO; § 210 Abs. 2 StPO; § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 264 StPO; § 207 Abs. 4 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG
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BGH, Urteil vom 22.04.1999 - 4 StR 19/99
BGHSt 45, 58; Rechtshängigkeit; Verweisung; Willkür; Nichtigkeit; Sachliche Zuständigkeit; Gesetzlicher Richter.
§ 270 Abs. 1 StPO 1975; § 6 StPO; § 4 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG;
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BGH, Urteil vom 31.01.1996 - 2 StR 621/95
BGHSt 42, 39; Zuständigkeit der Jugendkammer vor dem Schwurgericht in Jugendschutzsachen (keine Zuständigkeitsverneinung nach Zulassung der Anklage mit Hinweis auf die ebenfalls bestehende Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer).
§ 209a Nr. 2 lit. a StPO; § 209a Nr. 2 lit. b StPO; § 225a Abs. 1 StPO; § 270 Abs. 1 StPO; § 26 GVG; § 74 Abs. 2 GVG; § 74b GVG; § 74e GVG