Rechtsprechung zu § 318 StPO
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BGH, Urteil vom 07.12.2006 - 4 StR 355/06

Minder schwerer Fall beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer und beim schweren Raub (Grenzen der Revisibilität); wirksame Beschränkung der Revision.

§ 316 a Abs. 2 StGB; § 250 Abs. 3 StGB; § 318 StPO

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BGH, Urteil vom 21.11.2002 - 3 StR 296/02

Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz (Schluss aus äußeren Umständen; Anforderungen an die Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung); tätige Reue (besonders schwere Brandstiftung; Löschen durch Zuhilfenahme Dritter); Entwidmung eines zur Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes.

§ 15 StGB; § 16 StGB; § 318 StPO; § 344 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 306 StGB; § 306 e Abs. 2 StGB

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BGH, Beschluß vom 15.05.2001 - 4 StR 306/00

BGHSt 47, 32; Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung; Teilbarkeit; Doppelrelevante Feststellungen; Widerspruchsfreiheit; Unlösbarer Zusammenhang; Vorlage (Ausdehnung der Frage); Entscheidungserheblichkeit; Fahrerlaubnisentziehung; Beurteilungszeitpunkt; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

§ 56 StGB; § 69 StGB; § 69a StGB; § 318 Satz 1 StPO; § 121 GVG

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BGH, Urteil vom 08.09.1999 - 3 StR 285/99

Auf Ausspruch der Gesamtstrafe beschränkte Revision

§ 318 StPO; § 54 StGB

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