Rechtsprechung zu § 331 StPO
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BGH, Beschluß vom 26.06.2002 - 3 StR 176/02

Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und Kostenentscheidung; kein Freispruch hinsichtlich Einzeltaten, wenn diese in Tateinheit statt der zunächst angeklagten Tatmehrheit stehen.

§ 331 StPO; § 358 Abs. 2 StPO; § 260 Abs. 1 StPO

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