Rechtsprechung zu § 333 StPO
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BGH, Beschluß vom 18.12.2006 - 1 StR 161/01

Keine zwingende Behandlung von ständig wiederholten Unmutsäußerungen eines Verurteilten als Rechtsmittel (Besonderheit bei Belehrung und Anfrage zu einem bestimmten Rechtsmittel; querulatorische Rechtsmittel; Kostenfolge).

Art. 19 IV GG; Vor § 296 StPO; § 333 StPO

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BGH, Urteil vom 29.11.2006 - 5 StR 324/06

Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Verschleierung von "Kolonnenschiebern"); überhöhte Kompensation nach rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Konventionsbeschwerde; Besonderheiten des Wirtschaftsstrafverfahrens; bewährungsfähige Strafe); Strafzumessung bei Kettengeschäften unter Einschaltung von Serviceunternehmen im Bereich der illegalen Arbeitnehmerüberlassung ("Steuerhinterziehung als Gewerbe"); keine Bindungswirkung von Absprachen ohne die Staatsanwaltschaft (Rügepflicht der Staatsanwaltschaft; Aufhebungsumfang bei unwirksamen Absprachen); keine Aufhebung von Urteilsfeststellungen.

Vor § 1 StPO; § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 46 StGB; § 333 StPO; § 353 Abs. 2 StPO

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BGH, Urteil vom 10.10.2006 - 1 StR 284/06

Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: beschränkte Revision nicht bei möglichem inneren Zusammenhang).

§ 66 Abs. 3 Satz 2 StGB; § 64 StGB; § 333 StPO

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BGH, Beschluß vom 14.06.2005 - 3 StR 130/05

Feststellung der wirksamen Revisionseinlegung nach unwirksamer Erklärung eines Rechtsmittelverzichts (fehlende qualifizierte Belehrung bei einer Urteilsabsprache).

Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 302 Abs. 1 StPO; § 333 StPO

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BGH, Beschluß vom 26.10.2004 - 5 StR 365/04

Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers in der Revision (fehlende Begründung).

§ 333 StPO; § 140 StPO

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BGH, Beschluß vom 23.06.2004 - 3 StR 158/04

Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Beschwer des Revisionsführers.

§ 55 StGB; § 333 StPO

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BGH, Beschluß vom 19.06.2002 - 2 StR 120/02

Zulässigkeit des Rechtsmittels ( keine Beschwer des Angeklagten bei unterlassener Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt).

§ 64 StGB; § 333 StPO

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BGH, Beschluß vom 25.02.1999 - 4 StR 50/99

Unzulässige Revision des Nebenklägers bei Beschränkung auf den Strafausspruch

§ 333 StPO; § 400 Abs. 1 StPO

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BGH, Beschluß vom 08.02.1995 - 5 StR 434/94

BGHSt 41, 16; Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung; Prozesssubjekt).

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 260 Abs. 3 StPO; § 137 StPO; § 333 StPO

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