Rechtsprechung zu § 337 StPO
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
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BGH, Beschluß vom 13.01.1999 - 2 StR 586/98
Unzulässige Revision der Nebenklage (Ziel); Gesetzwidrige Nichtzulassung eines Nebenklägers als relativer Revisionsgrund; Beruhen (Wesentliche Bedeutung für den Schuldspruch)
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BGH, Urteil vom 25.11.1998 - 3 StR 456/98
Beruhen bei alternativer Begründung der Verhängung von Jugendstrafe; Schädliche Neigungen; Schwere der Schuld
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BGH, Urteil vom 24.07.1998 - 3 StR 78/98
BGHSt 44, 138; Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der Vollzugsanstalt); Aufzeichnung von Gesprächen des Untersuchungsgefangenen mit Angehörigen; Beweisantrag (Ablehnung wegen Unzulässigkeit; Darlegungsanforderungen: Beruhen); Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen).
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 3 GG; § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 100c Abs. 3 StPO; § 119 Abs. 3 StPO, Nr. 27 UVollzO; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 StPO
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BGH, Urteil vom 07.03.1996 - 1 StR 688/95
BGHSt 42, 71; Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige Vertraulichkeitsbitte; Beruhen); erpresserischer Menschenraub (funktionaler Zusammenhang).
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BGH, Urteil vom 22.04.1993 - 4 StR 153/93
BGHSt 39, 208; Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere der Schuld.