Rechtsprechung zu § 33a StPO
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
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BGH, Beschluß vom 12.08.2003 - 5 StR 476/02
Unzulässiger Antrag auf Abänderung eines rechtskräftigen Urteils; nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs.
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BGH, Beschluß vom 09.07.2003 - 2 StR 45/03
Gegenvorstellung; Nachholung des rechtlichen Gehörs.
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BGH, Beschluß vom 18.06.2003 - 1 StR 150/03
Rechtliches Gehör im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO (Antrag auf Nachholung; Tatsachen; Rechtsausführungen; unterbliebene Anhörung des Staatsanwaltes; verfassungsrechtlich sinnvolle Begründung des Revisionsgerichts bei Abweichung von der staatsanwaltlichen Begründung); Beweiswürdigung (naturwissenschaftliche Erfahrungssätze).
Art. 103 Abs. 1 GG; § 261 StPO; § 33a StPO; § 349 Abs. 2 StPO
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BGH, Beschluß vom 21.05.2003 - 1 StR 145/03
Unzulässiger Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs.
§ 33a StPO
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BGH, Beschluß vom 12.05.2003 - 1 StR 177/02
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die rechtskräftige Entscheidung des BGH.
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BGH, Beschluß vom 26.03.2003 - 1 StR 352/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe einer Gegenerklärung nach § 349 Abs. 3 StPO (Rechtskraft; Verschulden; Nichtmitteilung des Verwerfungsantrages des Generalbundesanwaltes); rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren.
§ 44 StPO; § 345 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 3 StPO; § 33a StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK