Rechtsprechung zu § 33a StPO
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
41
von
77
von
77
42
von
77
von
77
BGH, Beschluß vom 04.03.2003 - 4 StR 381/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur abschließenden Revisionsbegründung; rechtliches Gehör; Wahlverteidigung (Zustellung an den weiteren Wahlverteidiger); umfassende Prüfung auf die Erhebung der Sachrüge.
Art. 6 EMRK; § 44 StPO; § 345 StPO; § 137 StPO; § 33a StPO; § 352 StPO
43
von
77
von
77
44
von
77
von
77
BGH, Beschluß vom 14.01.2003 - 5 StR 297/02
Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs.
§ 33a StPO
45
von
77
von
77
BGH, Beschluß vom 03.12.2002 - 1 StR 327/02
Antrag auf Gewährung nachträglichen rechtlichen Gehörs (Ausreichen der Zustellung an den Verteidiger; Zurechnung von Verteidigerverschulden); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur weiteren Begründung der Revision.
46
von
77
von
77
47
von
77
von
77
48
von
77
von
77
49
von
77
von
77
BGH, Beschluß vom 10.05.2002 - 2 ARs 79/00
Antrag des Verurteilten auf nachträgliche Anhörung.
§ 33a StPO