Rechtsprechung zu § 33a StPO
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77
BGH, Beschluß vom 14.03.2003 - 2 StR 511/99

Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand (Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO); rechtliches Gehör (Nachverfahren).

§ 44 StPO; § 33a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG

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42
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77
BGH, Beschluß vom 04.03.2003 - 4 StR 381/02

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur abschließenden Revisionsbegründung; rechtliches Gehör; Wahlverteidigung (Zustellung an den weiteren Wahlverteidiger); umfassende Prüfung auf die Erhebung der Sachrüge.

Art. 6 EMRK; § 44 StPO; § 345 StPO; § 137 StPO; § 33a StPO; § 352 StPO

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43
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77
BGH, Beschluß vom 25.02.2003 - 4 StR 463/02

Gegenvorstellung; rechtliches Gehör (Übergehen von Vorbringen; Verwertung von Tatsachen / Beweisergebnissen ohne rechtliches Gehör).

Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO; Vor § 1 StPO

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44
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77
BGH, Beschluß vom 14.01.2003 - 5 StR 297/02

Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs.

§ 33a StPO

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45
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77
BGH, Beschluß vom 03.12.2002 - 1 StR 327/02

Antrag auf Gewährung nachträglichen rechtlichen Gehörs (Ausreichen der Zustellung an den Verteidiger; Zurechnung von Verteidigerverschulden); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur weiteren Begründung der Revision.

§ 33a StPO; § 44 StPO; § 145a Abs. 1 StPO

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46
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77
BGH, Beschluß vom 06.11.2002 - 2 StR 338/02

Nachträgliches rechtliches Gehör zum Antrag des Generalbundesanwalts auf Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO.

§ 349 Abs. 2 StPO; § 33 a StPO

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77
BGH, Beschluß vom 20.06.2002 - 4 StR 72/02

Zurückweisung eine Antrags des Angeklagten; Nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs.

§ 33a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG

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48
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77
BGH, Beschluß vom 18.06.2002 - 1 StR 352/99

Pauschvergütung im Verfahren nach § 33a StPO.

§ 99 BRAGO; § 33a StPO

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49
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77
BGH, Beschluß vom 10.05.2002 - 2 ARs 79/00

Antrag des Verurteilten auf nachträgliche Anhörung.

§ 33a StPO

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50
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77
BGH, Beschluß vom 09.04.2002 - 4 StR 561/01

Gegenvorstellung; Nachverfahren; Abänderung eines Beschlusses; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

§ 33a StPO; § 44 StPO; Vor § 1 StPO

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