Rechtsprechung zu § 34 StPO
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BGH, Beschluß vom 07.03.2006 - 1 StR 534/05

Verwertung gemäß § 100a StPO aufgezeichneter Telefongespräche, die auf unzureichend begründeten richterlichen Anordnungen und Eilanordnungen der Staatsanwaltschaft beruhen (Verwertungsverbote; Gefahr im Verzug; Darlegungsanforderungen an eine Verfahrensrüge; erforderlicher Verwertungswiderspruch; Widerspruchslösung); redaktioneller Hinweis.

Art. 10 GG; Art. 6 EMRK; Art. 8 EMRK; § 100a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 34 StPO; § 100b Abs. 1 Satz 1, Satz 3 StPO

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BGH, Beschluß vom 07.11.2002 - 2 BJs 27/02-5

Durchsuchung (Beschwerde; Durchsuchungsbeschluss: konkreten Tatvorwurf, Beschreibung der Beweismittel; Übersendung des vollständigen Beschlusses; Form der Bekanntmachung bei Gefährdung des Untersuchungszwecks; Gebot der späteren vollständigen Bekanntmachung); Kostenauferlegung auf die Staatskasse im Falle einer unsachgemäßen Begründung (Grundsätze der Sachgerechtigkeit und Billigkeit im Kostenrecht); effektiver Rechtsschutz.

§ 102 StPO; § 473 StPO; § 34 StPO; § 35 StPO; Art. 13 GG; Art. 19 Abs. 4 GG

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BGH, Beschluß vom 07.11.2002 - 2 BJs 27/02-5

Keine Belastung mit den Kosten eines zurückgenommenen, aber unbegründeten Rechtsmittels, das durch unvollständige Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses motiviert ist; Ausnahmen von der allgemeinen Begründungspflicht des § 34 StPO.

§ 473 Abs. 1 StPO; § 34 StPO

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BGH, Beschluß vom 01.08.2002 - 3 StR 122/02

BGHSt 47, 362; Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung der Telekommunikation angeordnet oder bestätigt wird (Darstellung der Verdachts- und Beweislage; Ausmaß der Prüfungspflicht; Rekonstruktion und Verwertbarkeit; Beziehung der Akten; eigenständiger revisibler Rechtsfehler der fehlenden Begründung; Beruhen; Widerspruch); Telefonüberwachung; Tatverdacht (Beurteilungsspielraum).

§ 34 StPO; § 100 a StPO; § 100 b StPO; § 337 StPO

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BGH, Beschluß vom 22.08.2001 - 1 StR 210/01

Nachholung rechtlichen Gehörs; Umfang des Eingehens in unanfechtbaren Entscheidungen auf Vorbringen

§ 33a StPO; § 34 StPO

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BGH, Beschluß vom 23.03.1996 - 1 StR 685/95

BGHSt 42, 103; inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines verdeckten Ermittlers durch den Richter (Abwägung; formularmäßige Begründung; Verantwortung des Richters für die hinreichende Verlässlichkeit bei Hinweisen von V-Personen; Revisibilität nur bei Willkür oder Unvertretbarkeit); Wohnungsfreiheit; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs).

§ 110b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StPO; § 110a StPO; § 34 StPO; Art. 13 GG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 GG

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