Rechtsprechung zu § 352 StPO
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
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BGH, Urteil vom 16.03.2004 - 1 StR 443/03
Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität: keine Berücksichtigung späterer Ermittlungsergebnisse in der Revision; keine Gewissheit als Überzeugungserfordernis: Lebenserfahrung als ausreichendes Maß an Sicherheit bzw. mögliche, nicht zwingende Schlüsse).
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BGH, Beschluß vom 18.02.2004 - 5 StR 566/03
Aufhebung des tatrichterlichen Beschlusses über die Verwerfung der Revision; Erfordernis des Revisionsantrages (Auslegung der Revisionsbegründung); Unwirksamkeit der Revisionsrücknahme wegen der Art und Weise ihres vom Gericht zu verantwortenden Zustandekommens (Hinweispflicht bei erkennbarer Gefahr einer den Interessen des Angeklagten zuwiderlaufenden Revisionsrücknahme auf Grund der Fürsorgepflicht und des Gebots, dem Angeklagten die jederzeitige Möglichkeit zu einer geordneten und effektiven Verteidigung zu gewähren); Hinweispflicht bezüglich des ungenügend verteidigenden Verteidigers.
Art. 6 EMRK; § 302 StPO; § 344 Abs. 1 StPO; § 352 Abs. 1 StPO; § 346 Abs. 2 StPO
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BGH, Beschluß vom 21.05.2003 - 4 StR 157/02
Entbehrlichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der Revision (wirksame Revisionsbegründung bei nachträglich korrigierter Zustellung; Prüfungsumfang der Sachrüge; Begründungsergänzung bis zur Revisionsentscheidung).
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BGH, Beschluß vom 04.03.2003 - 4 StR 381/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur abschließenden Revisionsbegründung; rechtliches Gehör; Wahlverteidigung (Zustellung an den weiteren Wahlverteidiger); umfassende Prüfung auf die Erhebung der Sachrüge.
Art. 6 EMRK; § 44 StPO; § 345 StPO; § 137 StPO; § 33a StPO; § 352 StPO
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