Rechtsprechung zu § 361 StPO
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BGH, Urteil vom 24.04.2003 - 3 StR 181/02
BGHR; Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, ob er gleichwohl in die Verwertung früherer Aussagen einwilligt; BGHSt 45, 203; Verwertungsverbot); Beweiswürdigung (Ausschluss des Beruhens; allgemeinkundige Tatsachen; Abgrenzung von der Verfahrenslage Aussage gegen Aussage).
§ 244 Abs. 2 StPO; § 52 StPO; § 252 StPO; § 361 StPO; § 337 StPO
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BGH, Beschluß vom 23.07.1997 - 3 StB 11/97
BGHSt 43, 169; Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens im Fall des Todes des Verurteilten; keine Weiterverfolgung des Antrags durch die Angehörigen.
§ 361 StPO
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BGH, Beschluß vom 03.12.1992 - 3 StB 6/92
BGHSt 39, 75; Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren (Rehabilitation; Rechtsfehler prinzipiell keine Wiederaufnahmegründe); Verfahren vor dem Reichsgericht wegen Verrat militärischer Geheimnisse durch Carl von Ossietzky.