Rechtsprechung zu § 364 StPO
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BGH, Beschluß vom 20.12.2002 - StB 15/02

Wiederaufnahme bei Tateinheit (Klammerwirkung; Sinn und Zweck der Wiederaufnahme: Rechtsstaatsprinzip - Rechtssicherheit - materielle Gerechtigkeit); Wiederaufnahmegrund der uneidlichen Falschaussage (fehlende rechtskräftige Verurteilung des Zeugen); gleiches Strafgesetz iSd § 363 Abs. 1 StPO; Änderung des Strafmaßes; Änderung des Schuldspruchs ohne Auswirkung auf die Strafzumessung.

§ 359 Nr. 2 und 5 StPO; § 363 Abs. 1 StPO; § 364 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; Art. 20 III GG

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